(openPR) Landtagswahl
Unabhängige Bürgerlisten sehen jetzt schon Grund für Wahlanfechtung
Oberösterreich ist das einzige Bundesland mit gelebter passiver Zensuswahl
(Linz/Innviertel) Bei der OÖ Landtagswahl sind für die Kandidatur in einem Wahlkreis 80 Unterstützungserklärungen notwendig. Dazu ist es notwendig, dass sich Unterstützer vor der Gemeindebehörde legitimieren und die Unterschrift direkt vor der Gemeindebehörde leisten. Für das Innviertel hat die Unabhängige Bürgerbewegung (UBB) insgesamt 89 Erklärungen vorgelegt die als Unterstützungserklärungen gelten. Weil aber Gemeindebehörden bei der Bestätigung der Unterstützungserklärungen einen anderen oder keinen Stichtag angegeben haben, hat der Landeswahlleiter über 25% der Unterstützungserklärungen aus dem Innviertel nicht gelten lassen.
UBB Spitzenkandidatin und Listenführerin für das Innviertel Elisabeth Perndorfer meint dazu: „Es ist ein Skandal wie in Oberösterreich die Demokratie von der Wahlbehörde mit Füssen getreten wird. Es ist höchste Zeit diese dunklen Machenschaften zu beenden. Ich fordere die betreffenden Personen auf ihr Amt sofort zur Verfügung zu stellen.“
Johann Eberherr von der Bürgerliste St. Pantaleon dazu: „Ich habe gleich mit dem Amtsleiter Kontakt aufgenommen und mitbekommen wie dieser mit dem Landeswahlleiter telefoniert hat. Von der Gemeinde heisst es, dass mit den Unterstützungserklärungen alles in Ordnung sei. Die Gemeinde hat ja nur die Wählerevidenzliste zum Stichtag. Anhand dieser wird geprüft und bestätigt. Als dann der Landeswahlleiter mitteilte er (Anm.der Amtsleiter) solle sich nicht von uns einspannen lassen ist mir nichts mehr eingefallen. Das ist willkürliche Pflanzerei und sonst nichts.“
Das ist Willkür der Sonderklasse und ein Zugang der an die Zeiten des Kuriensystems erinnern, ärgert sich der Zustellbevollmächtigte und Wahlkreiskandidat für den Hausruck Wolfgang Stöger. Wir werden uns das selbstverständlich nicht gefallen lassen. Die Landeswahlbehörde agiert hier völlig am Gesetz vorbei und tut so als hätten wir noch ein Wahlsystem, wo bestimmte Interessensgruppen darüber bestimmen wer am Wahlzettel stehen darf und wer nicht, sagt Stöger.
Tatsächlich wurde hier vom Landeswahlleiter nicht unterschieden was eine Unterstützungserklärung und was die Bestätigung der Gemeindewahlbehörde ist. Wenn die Landeswahlbehörde schon meint, dass hier auf den Gemeinden Fehler passiert sind, sind sie diesen zuzurechnen und nicht den Kandidaten aus dem Innviertel und ihren Unterstützern, so Stöger weiter.
„Es ist so, dass die Landeswahlbehörde berechtigt und verpflichtet ist, diese Fehler zu korrigieren. Macht sie das nicht und rechnet unseren Kandidaten diese Schlamperei zu, dann agiert sie am gesetzwidrig. Das ist ein regelrechter Skandal, was da in der von der ÖVP dominierten Behörde vor sich geht. Eine zentrale Säule unseres Rechtsstaats – das demokratische Prinzip – wird mit Füssen getreten und wie man an der Plakatkampagne der ÖVP sieht, soll das so bleiben wie es ist, so Stöger abschließend.
Die Unabhängige Bürgerbewegung wird in der Causa die Öffentlichkeit noch genau informieren. Wenn es das Land ob der Enns bis heute nicht geschafft hat ein allgemeines Wahlrecht sicher zu stellen, helfen wir gerne dabei, damit das Realität wird, sind sich die Kandidaten einig. Für den 02. September ist eine Pressekonferenz geplant, wo nähere Details zum dem Skandal in der VP-Behörde bekannt gegeben werden.









