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Auf den Datenschutzexperten DENSCH können Hoteliers bauen

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(openPR) Auf den Datenschutzexperten DENSCH  können Hoteliers bauen 

 

Der Sachverständige für Hotel- und Gaststättenwesen Denis Schellenbach ist ein erfahrener Experte für Datenschutz und Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. Besonders in Zeiten der Bekämpfung des Covid-19 Virus ist er derzeit wichtiger Berater für Personal -und Führungskräfte in Beherbergungsbetrieben und Restaurants. Diese sind aufgrund der aktuellen Lage angehalten, Daten ihrer Gäste zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung zu erheben.

Von der Pieke auf gelernt

Herr Schellenbach kann diese schwierigen Bedingungen in der genannten Branche so gut nachvollziehen wie kaum ein anderer. Er hat als gelernter Hotelfachmann nach seiner fundierten Ausbildung selbst in diversen Bereichen des Hotel-und Gaststättengewerbes wertvolle praktische Erfahrungen gesammelt, um sich dann als Betriebswirt und Auditor weiter zu bilden und zu entwickeln. Nach einer zusätzlichen Aus-und Weiterbildung hat er sich auf die Aufgaben eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten spezialisiert und ist auf seinem Gebiet nunmehr seit über 15 Jahren ein erfolgreicher Berater. Für Herrn Schellenbach ist lebenslanges Lernen eine Selbstverständlichkeit. Nachdem er zum Sachverständigen für Hotel-und Gaststättenwesen ernannt wurde, legt er hohen Wert darauf, Hoteliers und Gastronomen effektiv mit seiner ausgeprägten Kompetenz zu beraten.
Als Datenschutzbeauftragter konzentriert sich DENSCH Hoteldatenschutz auf die Beratung von Hotelbesitzern. 
Zu seinem Portfolio zählt die Überprüfung bereits vorhandener Maßnahmen zum Datenschutz auf der Webseite von Unternehmen. Er implementiert natürlich außerdem auch Datenschutz Management Systeme und schult Betriebsangehörige im Bezug auf das DS-GVO/BDSG, also Datenschutz-Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz.

Persönlich und fachlich bestens geeignet 

Für seine Tätigkeit verfügt Herr Schellenbach nachweislich über fundierte Fach-und Branchenkenntnisse. Dazu gehören auch juristische Grundkenntnisse und ausgeprägte Kompetenzen aus den Bereichen IT und Betriebswirtschaft. Zu seinen persönlichen Eigenschaften zählen Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit. Nur aufgrund dieser genannten fachlichen und persönlichen Voraussetzungen darf er für Hoteliers und Gastronomen tätig werden. Die Anforderungen an ihn sind sehr hoch. Die Schutzwürdigkeit von Daten und deren Verarbeitung stellen den Datenschutzbeauftragten vor enorme Herausforderungen. Dies gilt insbesondere in seiner Eigenschaft als externer Datenschutzbeauftragter, dessen fachliche Kenntnisse noch profunder und umfassender sind im Vergleich zu innerbetrieblichen Kollegen. Sein Expertenwissen in Bezug auf die IT-Branche und ein entsprechendes technisches Verständnis die Verarbeitung von Daten betreffend machen Schellenbach zu einem gefragten und verlässlichen Ansprechpartner für den Datenschutz in Hotels und Gaststätten. Das oberste Gebot in seinem Berufsalltag ist, sich bezüglich der aktuellsten Gesetze und deren Änderungen immer auf dem Laufenden zu halten. 

Das Thema Datenschutz im Wandel 

Im Zeitalter der Digitalisierung vieler Geschäftsfelder, insbesondere in Zeiten von Homeoffice und Homeschooling, ist DENSCH Hoteldatenschutz als Experte heute gefragter denn je.
Regelmäßig ist er gefordert, für seine Auftraggeber Lösungsstrategien zu erarbeiten, damit das Alltagsgeschäft und in erster Linie die Kommunikation reibungslos ablaufen. Er hält Führungskräfte und deren Belegschaft dazu an, Transparenz herzustellen und unermüdlich Sicherheitslücken und andere Risiken anzusprechen. Die neuen Arbeitsformen führen zu deutlich mehr Zeiten im Homeoffice, dezentralen Online-Konferenzen und damit automatisch zu großen Unsicherheiten. Das Thema Datenschutz ist im Wandel begriffen und folglich auch die Aufgaben und Zuständigkeiten von Denis Schellenbach. Laut DSGVO und BDSG gilt für ein Unternehmen, in dem mehr als 20 Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, dass es zwingend Datenschutzbeauftragte wie Schellenbach beauftragen muss, um persönliche Daten zu schützen. Dabei ist eine effektive und vertrauensvolle Kooperation zwischen Datenschutzspezialisten und Betrieb das A und O. Gemäß Artikel 38 Absatz 2 DSGVO sind Unternehmen und deren Mitarbeiter auch zu einer uneingeschränkten Unterstützung von externen Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

Mit dem Datenschutzexperten auf der sicheren Seite

Die wesentliche Aufgabe von Denis Schellenbach ist es, dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt werden. Allein aufgrund der Tatsache, dass Gäste im Hotelbetrieb sensible Angaben zu Allergien oder Unverträglichkeiten machen, muss nicht unbedingt ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Schellenbach weiß, dass für den Umgang mit personenbezogenen Daten ein Fachmann wie er oft auch dann herangezogen wird, wenn es womöglich gar nicht zwingend notwendig wäre. Gerade im Falle von äußerst sensiblen wie gesundheitsbezogenen Daten, sind Hotelbetriebe mit ihm jedoch auf der sicheren Seite. Schließlich kann Denis Schellenbach die hohen Anforderung an einen angemessenen Datenschutz dank seiner Kompetenz und Erfahrung problemlos erfüllen. Eine vertrauensvolle und verantwortungsbewusste Zusammenarbeit mit seinen Auftraggebern ist für ihn dabei Ehrensache.

 

 

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