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Händler aufgepasst: PayPal-Konto gesperrt! Was kann man dagegen tun?

PayPal-Konto gesperrt? - Wie man jetzt seine Gelder wieder bekommt (© pixabay.de & SBS LEGAL)
PayPal-Konto gesperrt? - Wie man jetzt seine Gelder wieder bekommt (© pixabay.de & SBS LEGAL)

Wie man seine Gelder zurück erhält und das Konto wieder freigegeben wird…

(openPR) Immer wieder kommt es vor, dass der Zahlungsdienstanbieter PayPal die Konten seiner Kunden (dies sind zumeist Onlinehändler) sperrt. Teilweise erfolgt die Sperrung aus geografischen Gründen, da die Waren etwa aus Kuba kommen würden und daher nicht rechtmäßig seien. Aktuell gibt es auch immer häufiger Sperrungen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel. Dabei werden ohne große Begründung Anbieter gesperrt, die z.B. CBD-Produkte oder Tabakzubehör vertreiben. Der einzige Hinweis, der dazu erfolgt: Es würden gegen die Nutzungsrichtlinien verstoßen und verbotene Aktivitäten begangen werden; bspw. der Vertrieb von Rauschmitteln oder Stereoiden.

PayPal muss solche Fälle dann erstmal prüfen – ein Prozess, der sehr lang sein kann… Nicht selten dauert es drei bis sechs Monate (d.h. 180 (!) Tage), bis das Konto wieder frei ist. Oder die Prüfung ergibt sogar, dass es eben nicht wieder freigegeben wird – eine kleine Katastrophe für ein Unternehmen. Aber: Als Händler muss man das nicht einfach so hinnehmen. Also, was kann man tun?

Kontenfreigabe erwirken: Erst außergerichtlich. Dann gerichtlich.

Es besteht die Möglichkeit, in ordnungsgemäß formulierten Beschwerdeschreiben darzulegen und zu erklären, dass man (z.B.) keine verbotenen Rauschmittel, sondern lediglich Produkte mit sehr geringem CBD-Gehalt vertreibt – was ja durchaus legal ist. Das ist nämlich u.a. bei entsprechenden CBD-Ölen der Fall. Wenn man dies entsprechend noch belegt, ist PayPal verpflichtet, das Konto wieder freizuschalten. Und wenn das nun doch nicht reicht?

Naturgemäß funktioniert es nicht immer, dass die Gelder nach einem Beschwerdeschreiben wieder freigegeben werden. In solch einem Fall ist dann weiterer Druck gegenüber dem in Luxemburg ansässigen Unternehmen erforderlich. Konkret heißt das, dass manchmal leider der gerichtliche Weg in Anspruch genommen werden muss. „Leider“ deshalb, weil ein simples außergerichtliches Beschwerdeschreiben demgegenüber sicherlich unkomplizierter ist. Aber auch ein gerichtliches Verfahren ist keinesfalls ein Weltuntergang!

Das Gute ist nämlich: Das Unternehmen „PayPal“ (bzw. dessen europäisches Tochterunternehmen) sitzt zwar in Luxemburg, gleichwohl haben die deutschen Gerichte in der Vergangenheit allerdings immer wieder angenommen, dass die Zuständigkeit nicht dort (in Luxemburg) liegt – sondern dass eben deutsche Gerichte zuständig sind. Das vereinfacht die Klage für einen deutschen Händler.

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Die rechtliche Grundlage für eine Klage gegen PayPal

Im gerichtlichen Verfahren bieten sich zwei Wege an: Der eine Weg ist die Leistungsklage. Hier klagt man auf Auszahlung der Gelder und ggf. Freischaltung der Konten.

Man kann allerdings auch einen anderen Weg gehen; einen Unterlassungsanspruch erwägen. Dabei fordert man PayPal im Rahmen einer Abmahnung auf, es künftig zu unterlassen, das Konto zu sperren. Stützen kann man sicher bei solche einer Abmahnung auf das allgemeine Zivilrecht, ggf. auch auf das Vertragsrecht. Genauer: Das Schadensersatzrecht aus §823, Absatz 1 (BGB), in Verbindung mit dem Beseitigungs- und Unterlassungsrecht aus §1004 (BGB) als Zivilrecht.
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Wer klagt, hat gute Erfolgsaussichten – und Gelder und Konten sind schneller wieder frei

Klageverfahren dauern etwas länger als das einfachere Beschwerdeschreiben – das ist schlicht der Natur eines solchen Prozesses geschuldet. Aber: Immerhin hat man Aufsicht auf Erfolg! Die Erfahrung, die wir mit unserer Kanzlei für verschiedene Mandanten gemacht haben, ist, dass die Prüfungszeit spätestens bei Zustellung einer Klage verkürzt wird. PayPal ist dann regelmäßig sehr schnell in der Prüfung.

Ebenso passiert es immer wieder, dass versucht wird, die Gerichtsverfahren schnell zu erledigen – auch außergerichtlich. In Einzelfällen war der Bezahldienst-Betreiber sogar bereit, die Kosten zu erstatten. Grund hierfür mag sein, dass das Unternehmen kein großes Interesse an sogenannten Präzedenzfällen hat – also an Fällen, zu denen ein Urteil gefällt wird, welches dann auch in anderen Fällen zum Vorbild genommen wird.

Das kommt Onlinehändlern und sonstigen Unternehmen, deren Konten bei PayPal eingefroren worden waren, natürlich zugute: Sie sollten sich also stets zur Wehr setzen und zunächst außergerichtlich, aber anschließend sonst auf dem erfolgsversprechenden gerichtlichen Weg gegen den Zahlungsdienstanbieter vorgehen. Dies ist ihr gutes Recht! Und es hilft bei der Durchsetzung der Ansprüche und dabei, die Prüfverfahren zu einem gesperrten Konto zu beschleunigen.

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