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Damit der Lockdown nicht zum Knockdown für die Gesundheitsstudios wird

12.02.202113:58 UhrVereine & Verbände

(openPR) BVGSD e.V. fordert mit der AG der Fitnessverbände angemessene Kompensationen für unverschuldet entstandene finanzielle Einbußen 

Angesichts der nochmaligen Verlängerung des coronabedingten Lockdowns vom 10.02.2021 wird die ohnehin schon angespannte finanzielle Lage der gesundheitsorientierten Fitnessstudios nochmals verschärft, so dass immer mehr Studios in eine existenzbedrohende Notlage geraten. 

Daher fordert der BVGSD e.V. (Bundesverband Gesundheitsstudios Deutschland) in Verbindung mit der AG der Fitnessverbände noch einmal mit Nachdruck, dass den Studios für ihre unverschuldet entstandenen finanziellen Einbußen eine angemessene Entschädigung zu ihrer Zukunftssicherung bereitgestellt und umgehend ausgezahlt wird. 

Nur so können die Studios ihren Betrieb nach einer zukünftigen Wiedereröffnung aufrechterhalten.

Die Gesundheitsstudios stellen nicht nur eine wesentliche Säule für die Freizeitgestaltung und das soziale Miteinander, sondern in erster Linie auch für die Gesundheitsförderung dar. 

Vor allem die nachweislich gesundheitsorientiert arbeitenden Fitnessstudios (eine Zertifizierung, basierend auf DIN 33961 (Fitnessstudios) und DIN EN ISO 9001:2015, gibt es bereits) sind als Teil der Gesundheitsbranche zu betrachten. So finden dort seit Jahren auch von Krankenversicherungen unterstützte Präventionskurse nach § 20 SGB V und Rehabilitationssport statt. Durch unternehmerische Initiative ist so in den letzten Jahrzehnten eine wichtige nationale Infrastruktur für Gesundheitsvorsorge und Leistungserhalt der Bevölkerung entstanden, die für jeden Trainierenden aber auch für die Volkswirtschaft von unschätzbarem Wert ist.

Bisherige Auswirkungen der Coronakrise auf die Fitnessstudios

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Fitnessstudios in Deutschland und die dazu gehörige Industrie sind schon jetzt erheblich. Laut Statista beträgt der Umsatzrückgang der Branche durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie laut einer Umfrage aus dem November 2020 bereits rund 865 Millionen Euro. Dazu könnte ein Verlust von rund 275 Millionen Euro kommen, wenn vorübergehend stillgelegte Mitgliedschaften demnächst nicht wieder aktiviert werden. So sind bereits im Jahre 2020 durch die fünf Lockdown-Monate ca. 40 % und 2021 wiederum 30 % Umsatzverluste zu beklagen.

Durch die monatelangen Schließungen der Fitnessstudios ging zudem die Anzahl der Mitglieder zuletzt erstmals seit Jahren dramatisch zurück. Hunderttausende der vor der Corona-Krise mehr als 11 Millionen Mitglieder kündigten mittlerweile ihre Mitgliedschaften, weil sie verunsichert über die weitere Zukunft sind. Verglichen mit der Zeit vor der Corona-Krise gibt es aktuell bereits 20 Prozent weniger Mitglieder – Tendenz weiter steigend. 

Das Neukundengeschäft, das vor allem zu Beginn des Jahres seinen Höhepunkt erreicht, ist sogar gänzlich zum Erliegen gekommen, was in Zukunft zu weiteren dramatischen Umsatzeinbußen führen wird.

Durch die wirtschaftliche Not der Studios sind zudem auch bereits zahlreiche Mitarbeiter*innen freigestellt worden. 

Aus diesen Zahlen ist zu erkennen, dass die in diesem Zusammenhang zumeist geforderte und angebotene Verrechnung der Verluste aus der Vergangenheit allein das wirtschaftliche Problem der Fitnessbranche nicht lösen kann, zumal dann, wenn Kompensationsversprechen auch noch zurückgefahren bzw. auf die Zukunft verschoben werden.

Ohne weitere Hilfsmaßnahmen rutschen alle Betriebe in die roten Zahlen, die dann kaum noch aufzufangen sind.

Welche Kompensationsleistungen sind erforderlich?

Die Kompensationsleistungen für die Gesundheitsstudios müssen im Gegensatz zu anderen betroffenen Branchen, wie Gastronomie, Hotellerie oder dem Einzelhandel, folgende Besonderheiten berücksichtigen: 

  1. Das Geschäftsmodell der Fitnessbranche funktioniert aufgrund von Dauerschuldverhältnissen (Mitgliedschaftsverträgen) und nicht von Laufkundschaft. 
    Daraus ergibt sich, dass während der Schließungen auf behördliche Anordnung eine sog. Vertragsstörung vorliegt und die Mitglieder der Fitnessclubs, während der Zeit der Schließungen, keine Beiträge entrichten müssen. 
    Kosten, wie Miete, Leasingraten, Darlehen etc. laufen aber weiter. 
  2. Das von der Regierung angebotene Kurzarbeitergeld ist in der Branche nur teilweise anwendbar, da Azubis im dualen Studium, Minijobber und sog. Freelancer hierbei nicht berücksichtigt werden. 
  3. Das existenziell wichtige Neukundengeschäft ist seit Ende des Jahres 2020 bis März 2021 komplett weggebrochen.

Die Kompensationsleistungen müssen daher nicht nur den Umsatzausfall aus dem bisherigen Betrieb, sondern auch die besonderen Beschäftigungsverhältnisse und die Verluste durch die Verhinderung des Neugeschäfts berücksichtigen.

Zudem muss für die gesundheitsorientierten Studios zukünftig die für gesundheitliche Dienstleistungen geltende reduzierte Umsatzsteuer von 7 % angesetzt werden.

 

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