(openPR) Reifenschäden nach Lackierungen: F & S Technik bietet innovative Lösung
Das Lackieren der Fahrzeug-Karosserie nach einem Unfall zählt zu den häufigsten Arbeiten, um das Automobil optisch wiederherzurichten. Selbst wenn die anfallenden Kosten durch die gegnerische Versicherung übernommen werden, gehen viele Fahrzeughalter unbewusst ein Risiko ein.
Die herkömmliche Form der Lackierung mit anschließender Trocknung stellt eine Gefahr für die Reifen des Fahrzeuges dar. Bereits 2014 hat sich der Sachverständigenverband VKS damit beschäftigt (siehe Quellen). Mit seinem neuartigen Lackierrad hat F & S Technik eine revolutionäre Lösung entwickelt, deren Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind.
Reifenschäden nach Lackierung leider keine Seltenheit
Für Werkstätten und Lackierereien ist eine schnelle Bearbeitung des Lackschadens bares Geld wert. Nach dem Lackauftrag wird das Trocknen des Lacks durch höhere Temperaturen technisch forciert. Lackieranlagen erreichen hierbei 40 °C und mehr, was zu einer bleibenden Beschädigung der Karkasse des Fahrzeugreifen führen kann. Von allen Reifenherstellern wird deshalb zur Demontage der Räder vor der Trocknung geraten.
Dazu schreibt der IFL in seiner Technischen Mitteilung (siehe Quellen) von 19.01.2021:
„Ursache: Bei einer forcierten Lacktrocknung im Zuge einer Fahrzeugreparaturlackierung in der Kabine können ab einer Objekttemperatur größer 40 Grad Celsius an den Reifen Standplatten, sogenannte „Flatspots“, im Zusammenspiel von Fahrzeuggewicht, Temperatur und der Trockenzeit entstehen. Dabei handelt es sich um bleibende, irreparable Verformungen im Bereich des Reifenseitenteils und der Wulstverstärkung. Diese bleibenden Verformungen führen zu Radlastschwankungen und auftretenden Vibrationen, die weder durch das erneute Wuchten oder ein Matchen der Räder beseitigt werden können. Um den Effekt der Standplatten im Zuge einer Fahrzeuglackierung mit forcierter Trocknung am Fahrzeug von vornherein auszuschließen, ist der Einsatz von Lackierrädern erforderlich. Führende Automobilhersteller, diverse Reifenhersteller und Sachverständigenorganisationen sprechen sich im Zuge einer Reparaturlackierung an PKW-Fahrzeugen und der damit in Verbindung stehenden forcierten Ofen-Trocknung (>40 Grad Celsius) für den Einsatz sogenannter Lackierräder aus.
Juristisch wurde das Thema bereits beleuchtet mit dem Ergebnis, dass die Arbeitsposition “Lackierräder“ schadenersatzrechtlich Bestandteil einer sach- und fachgerechten Unfallschadeninstandsetzung-/Reparaturlackierung und somit der Reparaturrechnung ist, vorausgesetzt, die Lackierräder wurden auch tatsächlich verwendet. Der Gesetzgeber stützt die Reparatur- und Lackierfachbetriebe bei der Abrechnung, wenn Lackierräder zum Einsatz kommen (BGH VI ZR 69/12 und 401/12).
Problem: Problematisch war bisher, dass für jeden Radkranz entsprechende Radsätze vorgehalten werden mussten, um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden zu können.
Lösung: Die Firma F&S Technik GbR hat Universal-Lackierräder entwickelt, die auf unterschiedlichen Radkränzen verwendet werden können. Es werden fast alle Fahrzeughersteller/Importeure und deren Baureihen mit allen gängigen Reifendurchmessern zwischen 14 und 22 Zoll abgedeckt…“
Sicherheit für Kunden und Fachbetriebe
Mit seinem innovativen Lackierrad bietet F & S Technik eine Lösung, die den goldenen Mittelweg geht. Das Universalrad passt zu allen Fahrzeugmodellen mit einer Bereifung zwischen 14 und 22 Zoll. Es werden verschiedene Radsätze angeboten, um vom Kleinwagen bis zum Transporter alle Fahrzeugtypen abdecken zu können. Der Wechsel auf das Lackierrad gibt dem Fahrzeughalter und der Lackiererei Sicherheit, dass die Reifen während der Trocknungsphase keinen Schaden nehmen. Als universelle Lösung nimmt das Lackierrad im Set kaum Platz ein und erleichtert so Handhabung und Montage erheblich.
Werkstätten und Lackierereien zeigen ihren Kunden durch den Einsatz von Lackierrädern ein qualitätsbewusstes Vorgehen ohne drohende Schädigung der Reifen. Für den einzelnen Fahrzeughalter gilt es, explizit hierauf zu achten und im Zweifelsfall nachzufragen. Methoden wie das Abkleben oder Abdecken der Reifen sind nicht mehr zeitgemäß und sollten bei der Instandsetzung des eigenen Fahrzeugs nicht hingenommen werden.
Kostenübernahme durch die Versicherer gewiss
Lackierereien und Versicherte stellen sich die gleiche Frage: Was ist mit den Kosten? Hier herrscht seit Jahren Rechtssicherheit durch ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VI ZR 69/12 und 401/12). Die Kosten im Schadensfall können seitens der Lackiererei in vollem Umfang an den Versicherer weitergegeben werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine fiktive oder reale Abrechnung handelt.
Versicherungsnehmer haben die Sicherheit, dass zugehörige Kosten als Schädiger an den eigenen Versicherer weitergegeben werden können und nicht aus eigener Tasche zu zahlen sind.
Auf die Auswahl der Lackierbetriebe achten
Da vielen Versicherungsnehmern der deutschen Autoversicherer die drohende Schädigung ihrer Reifen im Trocknungsprozess nicht bewusst ist, sollte hierauf nach einem Unfall explizit geachtet werden. Hier kann sich der Vergleich zwischen Fachbetrieben lohnen, ob schon das Lackierrad als innovative und zeitgemäße Lösung angewendet wird. Deshalb stellt F & S dem Lackierbetrieb ein eindeutiges Zertifikat für jeden eingesetzten Lackierradsatz und entsprechender Fahrzeugkategorie aus. Dies gibt dem Kunden absolute Sicherheit bei der Instandsetzung.
Quellen:
Schaden.News: https://schaden.news/de/article/link/42094/ifl-temi-2021-lackierraeder
IFL: https://sn-prod.s3.amazonaws.com/download/96394bb4147981f824df03dec8b6f9669b72851f/60053ccd2cbc3/ifl_2021_lackierraeder-pdf.pdf
VKS:https://www.vks.org/pdf-files/Pressemitteilungen/Lackierr%C3%A4der.pdf








