(openPR) Bensheim, 17.12.2020 – Die weltweite COVID-19-Pandemie hat Unternehmen und Beschäftigte in diesem Jahr vor viele Herausforderungen gestellt: Deshalb haben die Geschäftsführer Dieter Blumenschein und Volker Reiling von Planen & Bauen GmbH, ein Architekturbüro mit Hauptsitz in Bensheim und weiteren Niederlassungen in Frankfurt, Stuttgart und Hamburg, beschlossen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen einmaligen Corona-Bonus auszuzahlen.
„Mit dieser Sonderzahlung danken wir unseren Beschäftigten für die herausragende Leistung während der Corona-Krise und möchten die zusätzliche Belastung, welche durch die Pandemie entstanden ist würdigen. Wir sind stolz auf unser Team und dem außergewöhnlichen Einsatz.“ sagt Dieter Blumenschein, Geschäftsführer von Planen & Bauen GmbH.
Die Corona-Pandemie ist eine der größten medizinischen und wirtschaftlichen Krisen. Es sind die Mitarbeiter, die durch Ihren unermüdlichen Einsatz dafür sorgen, dass die Krise verhältnismäßig gut überstanden wurde. In dieser herausfordernden Zeit konnte Planen & Bauen GmbH immer auf die Einsatzbereitschaft und Flexibilität der Belegschaft zählen, so unterschiedlich die Belastung auch war.
Daher möchte das Bensheimer Architekturbüro einen besonderen Dank den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aussprechen und ein Zeichen der Anerkennung setzen. Die Corona-Prämie wird an alle Planen & Bauen GmbH-Beschäftigte ausgezahlt. Die Überweisung erfolgt im Dezember. Wobei die Höhe der Sonderzahlung pro Mitarbeiter bei bis zu 1500,00€ liegt und sich nach der jeweiligen Unternehmenszugehörigkeit und Mehrarbeit richtet.
Dies unterstreicht auch Volker Reiling, Geschäftsführer von Planen & Bauen GmbH: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen erheblichen Beitrag zu unserem Erfolg geleistet. Ohne den Fleiß und Einsatz wäre unser Unternehmen niemals so gut und erfolgreich aus der ersten Pandemiewelle rausgekommen.“.
Planen & Bauen GmbH dankt auch der Bundesregierung, deren Corona-Regelungen es ermöglichen, dass Unternehmen Ihren Beschäftigten einen unterstützenden Beitrag steuerfrei auszahlen können.











