(openPR) Hohe Anreize bietet Thailand und seine Investitionsbehörde BOI für Sofwareentwickler, die sich in Thailand niederlassen oder Software entwickeln wollen.
Schon jetzt können unter den Regelungen des Board of Investment (BOI) weite Teile der Softwareentwicklung auch von Ausländern durchgeführt werden. Die Entwicklung von „Digitalen Plattformen“ und „Embedded Software“, also zum Beispiel Unternehmenssoftware, wird schon jetzt durch ein Foreign Business Certificate über einen Antrag bei BOI gefördert. Auch E-Commerce gehört zu diesen geförderten Aktivitäten.
Es winken langjährige Steuerbefreiung und Arbeitsgenehmigungen für Ausländer ohne Kapitalbindung oder die üblicherweise verlangte Mindestzahl an thailändischen Mitarbeitern.
Die Bedingungen sind angemessen. Lediglich etwa 30.000 EUR Kapital für eine Company Limited (ähnlich GmbH) müssen investiert werden, die natürlich für die Deckung der Persona- und Sachkosten verwendet werden können. Alternativ, wenn das Kapital in dieser Höhe (noch) nicht zur Verfügung steht, muss die Entwicklungsfirma einen Kostenaufwand 45.000 EUR pro Jahre in einem Businessplan ausweisen. Zumeist ist diese Bedingung schon durch die Personalkosten (auch der Inhaber-Geschäftsführer ist "Personal") und die Miete gedeckt.
Softwareentwicklung, die nicht „Neuentwicklungen“ ist oder zu den Spezialanwendungen gehört, kann dennoch über ein Trade und Investment Center (TISO) unter BOI-Förderung zulässig sein. Hier sind die Bedingungen hinsichtlich Kapital und Mindestkosten etwas höher, aber diese Förderung hilft besonders größeren Unternehmen, die ihre eigene Software-Entwicklung auslagern wollen. Im Zweifelsfall werden vom BOI staatliche Stellen des Office of Digital Economy für die Einstufung der geplanten Aktivitäten beigezogen.
Zur Zeit gibt es zusätzlich die Überlegung, alle Einschränkungen der Betätigung von Ausländern im IT-Dienstleistungssegment aufzuheben. Auch die Segmente Cyber-Security, Prozessmanagement und Big Data würden dann davon profitieren.
Ungewiss ist, ob in diesem Fall auch die Förderrichtklinien verändert werden. Deshalb
unser Rat: Wenden Sie sich an partner@sanet-legal.com, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben und die optimale Vorgehensweise zu erörtern.













