Neu: Gesetzliche Formvorschriften für geschäftliche E-Mails
(openPR) Von der Öffentlichkeit weigehend unbemerkt, gelten neuerdings für geschäftliche E-Mails die gleichen Formvorschriften wie für Geschäftsbriefe: Elektronische Schreiben von Kaufleuten an ihre Geschäftspartner müssen demnach zumindest die Firmenbezeichnung, den Rechtsformzusatz, die Anschrift und die Handelsregisternummer enthalten.
Ein neuer Artikel bei akademie.de zeigt, für wen diese Auflage gilt, wie eine rechtssichere E-Mail-Signatur aussieht und wie man sie im E-Mailprogramm einrichtet:
"Jetzt wird’s ernst: Gesetzliche Formvorschriften für geschäftliche E-Mails"
http://www.akademie.de/direkt?pid=40753&t=oppr40753
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