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Insolvenzschutz für Standard Life-Policen

Bild: Insolvenzschutz für Standard Life-Policen

(openPR) Frankfurt am Main, 19. Januar 2007 - Standard Life bietet seinen deutschen und österreichischen Neukunden ab 25. Januar 2007 Insolvenzschutz über die britische Sicherungseinrichtung Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Damit ist Standard Life in Deutschland der einzige britische Versicherer mit einem größeren Marktanteil mit dem Schutz durch das FSCS.



Erreicht hat Standard Life diese individuelle, nur für Standard Life gültige Lösung nach umfassenden und intensiven Gesprächen mit der britischen Finanzaufsichtsbehörde FSA und dem FSCS. Sie berechtigt die deutschen und österreichischen Neukunden in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Standard Life zahlungsunfähig sein sollte, Entschädigungsleistungen für ihre Verträge über das FSCS zu beantragen. Sie sind damit im gleichen Maß berechtigt, den Schutz des FSCS in Anspruch zu nehmen wie britische Kunden von Gesellschaften, die der Aufsicht der britischen Financial Services Authority (FSA) unterliegen.

„Wir freuen uns, dass wir in der Insolvenzsicherung unserer Verträge einen so großen Schritt weitergekommen sind. Insbesondere auch vor dem Hintergrund des neuen Vermittlergesetzes, das im Mai in Kraft treten soll, sehen wir diese Lösung als Meilenstein“. Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz wird gefordert, dass Vermittler in Deutschland künftig bei Neuabschlüssen den Kunden konkret darüber aufklären, inwieweit ein unternehmensunabhängiger Insolvenzschutz für den Vertrag besteht. „Wir konnten so einen Wettbewerbsnachteil aus dem Weg räumen und die neue Lösung gleichzeitig als Wettbewerbsvorteil nutzen“, erklärt Matthias Wiegel, Vertriebsdirektor Deutschland. „Dies gilt auch besonders für die betriebliche Altersversorgung, in der der Insolvenzschutz seit jeher einen hohen Stellenwert besitzt.“

„Auch wenn wir es aus Unternehmenssicht nicht als problematisch ansehen, dass wir bislang nicht unter den Schutz eines Sicherungssystems fielen, verstehen wir absolut, dass unsere Partner und Kunden eine unternehmensunabhängige Insolvenzsicherung der Verträge wünschen – ungeachtet der soliden Finanzstärke der Standard Life und der strengen Vorsorgemaßnahmen unter Kontrolle der britischen Finanzaufsicht,“ ergänzt der Managing Director der deutschen Niederlassung der Standard Life, Bertram Valentin. „Wir haben unser Versprechen gegenüber unseren Partnern eingehalten, nicht locker zu lassen und uns nach Kräften darum zu bemühen, eine zufriedenstellende Lösung sowohl für unsere Kunden als auch unsere Vertriebspartner zu finden,“ so Valentin. „Das ist uns jetzt gelungen. Wir sind froh, als einziger der britischen Versicherer mit einem größeren Marktanteil den Schutz durch das FSCS bieten zu können.“

Für weitere Informationen:

Standard Life Versicherung
Kathrin Schweykart
Unternehmenskommunikation
Lyoner Str. 15
60528 Frankfurt/Main

Telefon + 49 (0)69 - 66 57 21 850
Telefax + 49 (0)69 - 66 57 22 759
www.standardlife.de
E-Mail

FSCS:
Das FSCS ist eine unabhängige Einrichtung, die eine Entschädigung zahlen kann, wenn ein Unternehmen (voraussichtlich) nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Dieser Fall tritt in der Regel ein, wenn das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat und nicht mehr über ausreichende Mittel zur Begleichung der Forderungen verfügt bzw. insolvent ist. Das FSCS wird durch Beiträge der teilnehmenden Unternehmen finanziert. Für den Verbraucher sind die von ihr erbrachten Dienstleistungen kostenlos.

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