(openPR) GoB-Bescheinigung für Leasing-Software erneuert
Für Leasman, die Standardsoftware der Delta proveris AG für den Kfz-Leasingbereich, wurde erneut die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bei der Verwaltung von Leasingverträgen geprüft und bestätigt. Die entsprechende Bescheinigung erteilte kürzlich eine internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum wiederholten Male.
Bei dieser Prüfung wurden unter anderem die Vertragsabrechnung, die Behandlung von Rechnungen und die Datenbereitstellung an externe Buchführungssysteme beurteilt. Die Untersuchung wurde vorgenommen nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. veröffentlichten Prüfungsstandards für die „Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen“. Konkret bedeutet der Bescheid für alle Leasman-Anwender, dass grundsätzlich die richtige, vollständige, zeitgerechte und geordnete Verarbeitung sämtlicher rechnungslegungsrelevanter Daten gewährleistet ist. „Diese Bescheinigung ist für unsere Kunden ein bedeutender Beleg für die Korrektheit, Sicherheit und Zuverlässigkeit der Software und unterstreicht die überzeugende Investitionssicherheit, die mit einer Entscheidung für unser Produkt gegeben ist“, fasst Delta-Vorstand Dr. Uwe Landmann die Ergebnisse zusammen.
Über Leasman
Leasman ist eine Standardsoftware zur durchgängigen Verwaltung von Kfz-Leasingverträgen. Anwender profitieren von der Abbildung und Kombination aller marktüblichen Vertragsformen, der Unterstützung sämtlicher Serviceleistungen, umfangreicher Online-Funktionalitäten sowie einer modernen, zukunftsweisenden Softwarearchitektur. Mit dem Programm werden bereits mehrere hunderttausend Verträge bei namhaften Leasinggesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz verwaltet.
DELTA proveris AG
Ansprechpartner für die Presse:
Nico Jeschar – ![]()










