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Recyclingbranche befürchtet Schwächung durch REACH

18.12.200620:37 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Ab 1. Juni 2007 muss Europas Chemieindustrie insgesamt mehr als 30.000 Altstoffe auf die Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt prüfen lassen. So schreibt es das neue EU-Chemikalienrecht vor, das die EU-Umweltminister nun in Brüssel gebilligt haben. Zuvor hatte das Europäische Parlamente den Kompromiss zur so genannten Reach-Verordnung ausgehandelt, berichtet das Branchenmagazin EUROPATICKER Umweltruf (http://www.europaticker.de).



REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Künftig werden rund 30.000 Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, bei der neuen Chemikalienagentur in Helsinki registriert. Hersteller und Importeure müssen Maßnahmen für die sichere Verwendung ihrer Stoffe entwickeln und an ihre Abnehmer kommunizieren. Besonders besorgniserregende Stoffe werden einem behördlichen Zulassungsverfahren unterstellt. Die Chemikalienagentur stellt nichtvertrauliche Informationen über Stoffe und ihre Gefahren in einer Internetdatenbank zur Verfügung. Die Verbraucher haben künftig einen Anspruch darauf, zu erfahren, ob Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

Von der Regelung werden Chemikalien erfasst, die vor 1981 auf den Markt gekommen sind. Das sind ungefährt 100.000 Stoffe, von denen etwa ein Drittel nun überprüft wird. Seit 1981 müssen Chemikalien getestet werden. Die neue Gesetzgebung wird 40 bestehende Vorschriften ersetzen. Umweltschützer kritisierten das neue Gesetz, das auch für importierte Stoffe gilt, als nicht ausreichend. Die Industrie muss nach Inkrafttreten schrittweise die Stoffe bei der zuständigen EU-Behörde im finnischen Helsinki registrieren und testen lassen. Dafür müssen die Firmen selbst zahlen. Die Branche rechnet nach früheren Angaben mit Kosten von rund acht Milliarden Euro. Rund 2000 der gefährlichen Stoffe können nur genehmigt werden, wenn die Hersteller Pläne für deren Ersatz vorlegen. Falls es keine Alternative zu einem gefährlichem Produkt gibt, müssten Unternehmen Forschungs- und Entwicklungspläne vorlegen. Genehmigungen sind zeitlich befristet. Als gefährliche Stoffe gelten unter anderem Substanzen, die Krebs erregen, Gene schädigen oder die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Sehr gefährliche Stoffe werden zugelassen, wenn die Unternehmen eine sichere Handhabung gewährleisten können. Die Firmen müssen bei diesen rund 1500 Substanzen lediglich Alternativen angeben und einen Zeitplan für den Ersatz der gefährlichen durch die sichere Substanz vorlegen. Die Zulassung von Stoffen soll nicht zeitlich befristet werden. Strikte Vorgaben sollen sensible Informationen schützen, die Unternehmen bei der Agentur einreichen müssen. Auch bei den Testanforderungen gibt es Erleichterungen für die Industrie.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel begrüßte die Entscheidung als großen Fortschritt für den Umwelt- und Gesundheitsschutz. Gabriel: „Bislang wissen wir zu wenig über Chemikalien und ihre möglichen Risiken. Risiken, die wir nicht kennen, können wir aber auch nicht beherrschen. REACH wird dies ändern und einen verantwortlichen Umgang mit Chemikalien ermöglichen.“

Mit REACH sollen außerdem die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der europäischen Industrie gestärkt werden. Gabriel ist überzeugt, dass auch dieses Ziel erreicht wird: „Das neue Wissen über Stoffeigenschaften birgt ein großes Potenzial für technologische Innovationen. Unternehmen werden es nutzen, um ihre Verfahren zu optimieren und neue Produkte zu entwickeln.“

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse): Recycling darf durch REACH nicht geschwächt werden

bvse-Experte Dr. Thomas Probst: „Immer noch liegt im Dunkeln, wie und in welchem Umfang sich REACH für das Recycling in Europa auswirken wird. Klar ist nur, dass das Recycling von Sekundärrohstoffen betroffen ist“. Für den bvse sei nicht nachvollziehbar, warum ein Bereich, der so intensiv mit gesetzlichen Regeln und Vorschriften überzogen ist, nun auch noch dem Chemikalienrecht unterworfen werde. Dies stehe im direkten Widerspruch zu dem Ziel der EU das Recycling zu fördern. Gerade für den Mittelstand sei die neue REACH-Bürokratie eine große Belastung. In Arbeitskreisen aus Unternehmen und Behörden müssten die genauen Verpflichtungen, die aus der Chemikalienrichtlinie für die Verarbeitung von Sekundärmaterialien resultieren, geklärt werden. Der bvse rät den Unternehmen in der Branche sich im eigenen Interesse gefordert, sich mit dem REACH-Regelwerk vertraut zu machen.

Materialien, die als Abfälle eingestuft sind, seien zwar nicht direkt betroffen. Anders sehe dies jedoch bei der Herstellung von marktgängigen Zwischen- und Endprodukten aus Sekundärstoffen aus, da hier die in REACH aufgebaute Informationskette unterbrochen ist. „Wenn wir verhindern wollen, dass das Recycling durch REACH massiv beeinträchtigt wird, müssen die Sekundärprodukte wegen ihrer Analogie zu Primärprodukten aus der REACH-Regelung herausgenommen werden“, so die bvse-Forderung. Dr. Thomas Probst weist daraufhin, dass eine Verpflichtung zu Detailanalysen von Sekundärmaterialien, um die umfangreichen REACH-Deklarationen zu erfüllen, nicht notwendig sei. Es diene weder dem Verbraucher- noch dem Gesundheitsschutz, wenn Inhaltsstoffe von Materialien, die schon einmal für das Ursprungsprodukt nach REACH deklariert worden sind, für den Recyclingprozess noch einmal deklariert werden müssten.

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