(openPR) Wegen möglicher illegaler Absprachen wurden nach Angaben des Magazins europaticker die Geschäftsräume der Konzerne Eon, RWE und EnBW von Beamten der EU-Kommission, die in Begleitung von Mitarbeitern des Bundeskartellamts waren, durchsucht.
Die EU-Kommission teilte dazu mit, sie könne bestätigen, dass am 12. Dezember 2006 Kommissionsbedienstete bei Stromversorgungsunternehmen in Deutschland unangemeldet Inspektionen durchgeführt haben. Die Kommission hat Anlass zu der Annahme, dass die betreffenden Unternehmen möglicherweise gegen das im EG-Vertrag verankerte Kartellverbot verstoßen haben, wonach wettbewerbsbeschränkende Unternehmensvereinbarungen (Artikel 81) und der Missbrauch einer beherrschenden Stellung (Artikel 82) untersagt sind.
Die Kommissionsbediensteten befanden sich in Begleitung der zuständigen Beamten des Bundeskartellamtes. Die Inspektionen hängen weder mit den im Mai 2006 durchgeführten Inspektionen im Energiesektor zusammen noch sind sie Teil der Untersuchung zur Wettbewerbssituation im Energiesektor, über deren Ergebnisse am 16. Februar 2006 ein vorläufiger Bericht unterbreitet wurde und zu der im Januar 2007 ein Abschlussbericht vorgelegt werden soll. Durch die Untersuchung im Energiesektor konnte sich die Kommission eine genaue Vorstellung vom Funktionieren und in mancherlei Hinsicht auch Nichtfunktionieren des Energiesektors verschaffen – eines Sektors, der für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft insgesamt von allergrößter Bedeutung ist. Mit den auf diese Weise erlangten Kenntnissen konnte die Kommission einschätzen, wo wettbewerbsrechtliche Maßnahmen der Kommission angemessen und wirksam sein könnten.
Unangekündigte Inspektionen sind ein erster Schritt im Rahmen einer Untersuchung von vermutetem wettbewerbswidrigen Verhalten. Der Umstand, dass die Europäische Kommission derartige Inspektionen durchführt, bedeutet nicht, dass die betreffenden Unternehmen gegen die Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben, und greift auch dem Ausgang der Untersuchung selbst nicht vor. Die Europäische Kommission respektiert die Verteidigungsrechte und insbesondere das Recht der Unternehmen, im Rahmen des gegen sie eingeleiteten Verfahrens angehört zu werden.
Für den Abschluss einer Untersuchung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens gelten keine exakten Fristen. Die Dauer derartiger Untersuchungen hängt u.a. davon ab, wie komplex der betreffende Fall ist, inwiefern die betroffenen Unternehmen mit der Kommission zusammenarbeiten und in welchem Maße die Verteidigungsrechte wahrgenommen werden.











