(openPR) Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf für ein Bau-landmobilisierungsgesetz beschlossen. Seit dem Referentenentwurf von An-fang Juni wurde intensiv unter anderem über das Thema Erschwerung be-ziehungsweise Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen diskutiert. Der DAI begrüßt nun die Aufnahme dieser Regelung in den Regie-rungsentwurf.
Bauland ist der limitierende Faktor beim Planen und Bauen. In Ballungsräumen verstärkt sich das zusätzlich aufgrund der hohen Nachfrage. Der vorliegende Ge-setzentwurf soll nun die notwendigen Baulandpotenziale heben. Damit soll es Kommunen und Bauherren erleichtert werden, neuen Wohnraum zu errichten.
„Es ist allen Beteiligten klar, dass dieses Gesetz das Problem von zu wenig Bau-grund nicht über Nacht lösen kann. Am Ende kommt es auf den Mix der Maßnah-men an und hier sehen wir gut Ansätze“, sagt DAI Präsident Dipl.-Ing. Architekt Arnold Ernst.
Aus seiner Sicht ist das sog. Umwandlungsverbot, das in den zurück liegenden Monaten stark politisch diskutiert wurde, ein zentraler Punkt in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.
„Mit Blick auf die Ballungsräume dürfte der starke Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen mehr Wirkkraft entfalten als bei-spielsweise das eher stumpfe Instrument des Mietendeckels. Außerdem wird das Baugebot entsprechend Druck ausüben“, gibt sich Ernst überzeugt.
Das Planen und Bauen könnte laut DAI durch das geplante Gesetz gerade in der andauernden Pandemie den notwendigen Schwung bekommen. Ein wichtiger As-pekt dabei ist und bleibt das Verdichten der Städte. Hier liegt für die Planer, Archi-tekten und Ingenieure großes Potenzial. Diese Herausforderung bietet den am Bau beteiligten Berufsgruppen eine Menge Chancen.
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