(openPR) Bereits seit Mitte Mai ist der Betrieb von Kosmetikstudios in Hessen nach langer Corona-Zwangspause wieder gestattet. Doch wie genau sieht der Alltag in einem Kosmetikstudio während der Pandemie aus?
Nach anfänglichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten hat sich der Betrieb mittlerweile eingependelt und Betreiber bzw. Kunden haben sich an die neue Normalität gewöhnt. Selbstverständlich ist diese noch mit einigen Auflagen zur Eindämmung des Virus verknüpft. Kosmetikstudios, wie LE Beauty an der Eschersheimer Landstraße in Frankfurt (https://lebeauty-frankfurt.de/), sind dazu angehalten, diese Auflagen sehr genau zu beachten und natürlich auch selbst gewillt, diese umzusetzen und somit Kunden und Mitarbeiter zu schützen.
Konkret bedeutet das, dass eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Räumlichkeiten besteht. Ausgenommen sind Behandlungen am Gesicht, die mit Maske nicht möglich wären. In diesem Fall muss der Kosmetiker bzw. die Kosmetikerin allerdings eine spezielle FFP2-Maske tragen, die deutlich mehr Schutz bietet als herkömmliche Gesichtsmasken. Beim Betreten des Ladens ist zudem die Desinfektion der Hände unabdingbar.
Nach jeder Behandlung wechseln die Mitarbeiter ihre Maske, um Gefahren durch geringeren Schutz einer durchfeuchteten Maske zu umgehen. Selbstredend werden alle Arbeitsutensilien sorgfältig desinfiziert und für eine erneute, sichere Nutzung vorbereitet. Lippenstifte, Puder, etc. werden mit einem Einmal-Wattestäbchen aus den entsprechen Behältnissen auf ein Tuch befördert, von dem aus die Produkte vom benötigten Werkzeug aufgenommen werden. Bei Produkten wie Mascara, bei dem diese Praktik nicht umsetzbar ist, werden spezielle Einmalbürsten genutzt.
Trotz all dieser Vorkehrungen kann kein absoluter Schutz bei Kosmetikbehandlungen garantiert werden. Daher gilt die Empfehlung für Risikopatienten, wie Schwangere oder ältere Menschen von einer Gesichtsbehandlung möglichst abzusehen.









