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Thomas Filor über Baulärm

10.08.202019:02 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Immobilienexperte Filor erklärt, was man bei Baulärm tun kann.

Magdeburg, 10.08.2020. In dieser Woche gibt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg Tipps, was man gegen Baulärm tun kann. „Oft wohnen Leute jahrelang in einer ruhigen Wohngegend, bis beispielsweise größere Bauarbeiten in der Nähe beginnen, die mit viel Lärm und Dreck einhergehen. So ist es logisch, dass sich viele Mieter die Frage stellen, was sie gegen Baulärm tun können“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Rechtlich gesehen müssen Mieter den Baulärm zunächst einmal dulden. Man kann nicht kategorisch davon ausgehen, dass man nur aufgrund von Baulärm eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung erzielen kann“, so Filor.

Baustellenlärm sei bis zu einem gewissen Grad normal: „Der Verwaltungsaufwand wäre viel zu hoch und jede Baustelle müsste ihre Arbeit niederlegen, sobald sich ein Anwohner über den durch diese verursachten Lärm beschwert. Leiser muss die Baustelle zwischen 20 Uhr und 7 Uhr am Folgetag sein. Sollte es doch Beschwerden von Anwohnern geben, muss die Bauaufsicht Kontrolleure beauftragen, um die Anschuldigungen zu prüfen. Bei Verstößen kommt es zu Auflagen. Eine Problemlösung können Schallschutzkonzepte und Barrieren darstellen, aber auch die Beschränkung der Arbeitszeit oder der Umstieg auf leisere Maschinen“, so Immobilienexperte Filor weiter.

Wichtig ist auch zu wissen, ob die jeweilige Baustelle erwartbar war. Manchmal werden unerwartet Baulücken direkt vor dem Wohnhaus geschlossen. Dann verfällt ein Anspruch auf Mietminderung ohnehin. „Logischerweise sind Mieter in einer Großstadt einer viel höheren Lärmbelästigung ausgesetzt, als Mieter auf dem Land. In Städten herrscht eine rege Bautätigkeit und Baustellen gehören zum typischen Stadtbild. Ein Mittelweg wäre eine sogenannte Beschaffenheitserklärung, in der man sich beispielsweise explizit auf eine ruhige Lage einigen kann. Schlussendlich bewerten Gerichte aber Klagen zu Baulärm und Mietminderung sehr unterschiedlich und dem individuellen Fall entsprechend. Man kann das schwer pauschalisieren.“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

Der Mensch empfindet Lautstärken um die 50 Dezibel als angenehm, ab 100 Dezibel wird es schon unangenehmer und das ist tatsächlich auch schon die Schwelle, an der Lärm als gesundheitsschädlich eingestuft wird. 120 Dezibel sind bereits die maximale Schmerzgrenze.

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