(openPR) Bukarest, 07. Juli 2020 – CyberGhost kämpft seit vielen Jahren für die Freiheit und den Schutz der Privatsphäre im Internet. Damit sich jeder Nutzer einen Eindruck von der Arbeit des Unternehmens verschaffen kann, veröffentlicht CyberGhost seit 2011 einmal pro Quartal seinen sogenannten Transparenzbericht. Alarmierend: Obwohl die rechtlichen Anfragen, die CyberGhost im April, Mai und Juni bekommen hat, um 39 % zurück gegangen sind, gab es bei Anfragen durch die Polizei einen enormen Anstieg: Die Anfragen haben sich im Vergleich zum Vorjahresquartal um 400 % erhöht.
Die Anzahl der polizeilichen Anfragen bleibt mit insgesamt 20 zwar gering (und macht weniger als 1 % der gesamten Anfragen aus), CyberGhost findet aber dennoch, dass dieser plötzliche Anstieg ein Grund zur Sorge ist. Denn er zeigt, dass es mehr Überwachung als jemals zuvor gibt.
Wenn ein Nutzer für illegale Aktivitäten eine IP-Adresse von CyberGhost nutzt, kann die Polizei diese IP bis zu den Rechenzentren von CyberGhost zurückverfolgen. Weiter funktioniert die Rückverfolgung jedoch nicht. Da CyberGhost keinerlei Daten speichert oder Verbindungen mitprotokolliert, gibt es auch keine Daten, die das Unternehmen der Polizei mitteilen kann.
Timo Beyel, CTO von CyberGhost und seit vielen Jahren für die Entwicklung von CyberGhost VPN verantwortlich, erklärt:
„Hier bei CyberGhost haben wir uns immer an das Prinzip Privacy by Design gehalten. Wir sammeln keine Art von Daten, die wir nicht unbedingt brauchen. Das ist für uns der zuverlässigste Ansatz, um unseren Nutzern eine sichere Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und ihre digitale Privatsphäre zu schützen.“
Der Transparenzbericht von CyberGhost zeigt des Weiteren, dass es im 2. Quartal deutlich weniger Beschwerden gab, die im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen stehen. Viele dieser Anfragen sind im US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) begründet. Üblicherweise werden diese Anfragen von Anwaltskanzleien im Auftrag von Produktionsfirmen übermittelt. Mit 24.736 Anfragen ist diese Zahl immer noch sehr hoch, im Vergleich zum vorherigen Quartal ist sie aber um 39 % zurückgegangen.
Ursache für diesen Rückgang ist wahrscheinlich der Corona-Lockdown. Viele Unternehmen und Kanzleien, die DMCA-Beschwerden üblicherweise bei CyberGhost einreichen, haben während des Lockdowns weniger oder gar nicht gearbeitet.
Im Bereich bösartiger Aktivitäten ging die Zahl ebenfalls zurück. Um bösartige Aktivitäten handelt es sich immer dann, wenn eine CyberGhost-IP-Adresse für die Verbreitung von Malware und Spam, für DDoS-Attacken oder andere kriminelle Aktivitäten verwendet wird. 2.352 Meldungen hat CyberGhost im 2. Quartal von betroffenen Webseiten-Betreibern und App-Entwicklern bekommen und damit 26 % weniger als im 1. Quartal. Wenn man das Gesamtvolumen aller Anfragen betrachtet, hat sich hier jedoch wenig geändert. Von Januar bis März machte dieses Thema 7 % aller Anfragen und Beschwerden aus, von April bis Juni waren es 8 %.
Bildmaterial (u.a. zwei Infografiken) und ein PDF der Pressemitteilung finden Sie hier:
https://bit.ly/2ZDGQ88