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Selbstständigkeit erwünscht!

07.07.202011:44 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Selbstständigkeit erwünscht!
Axel Weigele spielt Trompete und Flügelhorn
Axel Weigele spielt Trompete und Flügelhorn

(openPR) FRIEDRICHSHAFEN/MARKDORF — Axel Weigele ist Experte, wenn es um die praktische Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) geht. Er gehört zu 31 Klienten im Bodenseekreis, die an einem von 29 Modellprojekten im Bundesgebiet mitwirken. Bis Ende 2021 sollen auf diese Weise praktische Erkenntnisse rund um das neue Gesetz gewonnen werden. Auch der Bodenseekreis beteiligt sich zusammen mit der Stiftung Liebenau.



Es ist offensichtlich: Wer in dieser Wohnung wohnt, wohnt gern hier. Die helle geräumige Einzimmerwohnung ist gepflegt und aufgeräumt, aber auch gemütlich und wohnlich. Alles ist vorhanden, Küchenzeile und Bad inklusive. Vor dem großen Fenster befindet sich nach Süden hin der Balkon. Das Appartement ist das Reich von Axel Weigele. Seit fünf Jahren lebt der Mann mit Down-Syndrom hier. Seit Anfang dieses Jahres und mit Inkrafttreten des BTHG ist er selbst auch Mieter. Die Wohnung befindet sich im Wohnhaus für Menschen mit Handicaps in Markdorf. Von hier aus macht sich der 32-Jährige jeden Tag auf zur Arbeit in die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM), ebenfalls in Markdorf.

Hilfen im Alltag

Durch das BTHG könnte sich für ihn manches ändern. Das Gesetz setzt auf das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Einschränkungen. Die Wünsche des gebürtigen Markdorfers hören sich überraschend einfach an: „Dass ich meine Wäsche selbstständig waschen darf“ und „Unterstützung im Haushalt“. In manchen Zeiten werde ihm alles zusammen zu viel. „Ich kann nicht einkaufen und putzen gleichzeitig“ sagt er.

Bedarf wird regelmäßig ermittelt

Grundlage für die künftigen Leistungen ist das Bedarfsermittlungsgespräch mit dem neuen Bedarfsermittlungsinstrument BEI-BW. Dieses wurde auch im Rahmen des Modellprojekts im Bodenseekreis getestet. Eine Vertreterin des Landratsamtes als Leistungsträger, eine Fachkraft der Pflegekasse und auch seine Mutter Andrea, als gesetzliche Betreuerin, nahmen an diesem Gespräch teil. Auch eine Vertrauensperson vom Haus war dabei. Für alle Beteiligten war die Gesprächssituation neu, erinnert sich Andrea Weigele. Ihr Sohn hatte selbst die Möglichkeit zu schildern, was ihm wichtig ist. Fußball etwa, und, dass er tanzen lernen möchte. Welche seiner Wünsche leistungsrechtlich schließlich erfüllt werden, ist noch unklar, weil es in Baden-Württemberg noch keine abschließende Fachleistungssystematik für Assistenzleistungen gibt.

Verschiedene Akteure gefragt

Die Umsetzung des BTHG und somit die Ermöglichung von teilhabendem Leben braucht verschiedene Akteure: etwa Kommunen, Vereine, aber auch Nachbarn oder Mitbewohner. Im Haus wird Wunsch- und Wahlrecht längst so weit wie möglich gelebt: Die Fachkräfte versuchen, Wunsch-Aktivitäten durch Begleitung zu ermöglichen, ob Disco und Single-Party oder Ausflüge und Chorsingen, ist von Teamleiterin Ursula Ehrlinspiel zu erfahren. Fachkräfte wie sie werden durch das BTHG immer mehr zu Moderatoren im Gemeinwesen: Sie sind diejenigen, die Kontakte herstellen, organisieren und pflegen.

Leidenschaft für Musik

Axel Weigele spielt Trompete und Flügelhorn. Zu seinem Wochenverlauf gehört deshalb eine Unterrichtsstunde in der nahegelegenen Musikschule in Markdorf. Bei der Organisation des Musikunterrichts halfen die Fachkräfte, hingehen kann er selbstständig. Bei Auftritten der Familienband „Weigele Brass Band“ spielt er selbstverständlich mit. Und dann fällt ihm noch ein Wunsch ein: Er würde gerne fest in einer Band mitspielen. Das neue Leistungsrecht sollte bei dem Wunsch hilfreich sein. Und vielleicht ein paar aktive Musiker, die ihn als Bandmitglied aufnehmen.

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Weitere Infos zu den Angeboten der Stiftung für Menschen mit Teilnahmeerschwernissen finden Sie unter www.stiftung-liebenau.de/teilhabe-und-familie.
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