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Jagdhaftpflichtversicherung

Bild: Jagdhaftpflichtversicherung

(openPR) Damit können Sie bei Ihrer Jagd-Haftpflichtversicherung sicher rechnen:

Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?Als Jäger sind Sie vielen Risiken ausgesetzt. Deswegen ist es für jeden Jäger verpflichtend, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschliessen. Ihre Absicherung und der Schutz des Geschädigten stehen dabei im Vordergrund. Damit auch für Sie aus einer Unachtsamkeit keine Katastrophe wird, brauchen Sie die Allianz Jagd-Haftpflichtversicherung.

Was ist versichert? Wir schützen Sie, wenn Sie durch Ausübung Ihre Hobbies jemandem einen Schaden zufügen und dieser Sie nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftbar macht. Sind die Schadenersatzansprüche berechtigt, klären wir den Fall für Sie und zahlen schnell und unbürokratisch all das, was Sie ersetzen müssen und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Wenn die Forderungen an Sie zu hoch oder ungerechtfertigt sind, Sie also nicht zahlen müssen, sorgen wir dafür, dass Sie zu Ihrem geuten Recht und wehren diese Ansprüche für Sie kostenfrei ab.

Welche Schadenfälle sind versichert? Mit der Allianz Jagd-Haftpflichtversicherung sind Sie richtig und gut gewappnet, wenn Sie für Schäden anderer zur Verantwortung gezogen werden. Beispielsweise wenn sich aus Ihrem versehentlich nicht gesicherten Gewehr ein Schuss löst und einen Jagdgast verletzt oder tötet;
Sie einen Hochsitz nicht rechtzeitig repariert haben und ein herabfallendes Holzteil einen Spaziergänger verletzt;
die Ursache für den Schaden Ihr sogenanntes „Produkthaftpflichtrisiko“ (Verkauf, Liefern, Verschenken o.ä. von Wild oder Wildbret) ist
oder falls mitversichert Ihr Jagdhund beim Nachsetzen auf Wild über eine Straße läuft und einen Verkehrsunfall mit verletzten Insassen und Schäden am Fahrzeug verursacht.

Geltungsbereich: Versicherungsschutz besteht für Schäden in Deutschland und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis zu 2 Jahren weltweit. Höhe des Versicherungsschutzes? Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Diese sollten je Schadenereignis wenigstens betragen: 3.000.000 EUR für Personenschäden
3.000.000 EUR für Sachschäden
300.000 EUR für Vermögensschäden
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Versicherungssummen.

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