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ÖDP fordert Änderung des Landeswahlgesetzes

23.04.202009:02 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: ÖDP fordert Änderung des Landeswahlgesetzes

(openPR) Die Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP) wendet sich mit einem Anschreiben an die Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg. Ziel ist die Änderung des Landtagswahlgesetzes (LWG) und der Landeswahlordnung (LWO) im Hinblick auf die Landtagswahl am 14.03.2021. Wie der ÖDP-Landesvorsitzende Guido Klamt erklärte, sieht die ÖDP die demokratischen Regeln für die Landtagswahl in Gefahr, denn durch die momentanen Einschränkungen im Zuge der Corona-Krise sind insbesondere kleine Parteien bei der Vorbereitung zur Landtagswahl benachteilig. Anfragen bei der Landeswahlleiterin ergaben, so Klamt, dass Erleichterungen zum Wahlantritt nur auf der Basis einer Gesetzesänderung möglich seien. Die Problematik der Durchführung von Aufstellungsversammlungen durch das Versammlungsverbot betreffe zuerst einmal alle Parteien. Allerdings, erklärte der ÖDP-Politiker, könnten sich die etablierten und im Landtag vertretenen Parteien mit ihrer Aufstellung bis Januar Zeit lassen, so dass das aktuelle Verbot diese nicht stark beeinträchtige. Aber für alle Parteien, die wie die ÖDP noch pro Wahlkreis 150 Unterstützungsunterschriften, also landesweit 10.500, sammeln müssten, wäre diese Verzögerung schon eine erhebliche Einschränkung. Organisatorisch habe die ÖDP die Aufstellung ihrer Kandidatinnen und Kandidaten bis zum Sommer geplant und wollte parallel schon mit der Sammlung der Unterschriften starten. Nun fehlen mindestens zwei von maximal 11 Monaten, die man für die Vorbereitung habe. Verschärft werde die Problematik der Unterschriftensammlung bei bestehendem Kontaktverbot, so Klamt. Normalerweise sammle die ÖDP 80-90% ihrer Unterschriften auf der Straße. Dies sei bei einem Kontaktverbot mit mindestens 1,50 m Abstand zur nächsten Person praktisch unmöglich. Deshalb bittet die ÖDP um die einmalige Aussetzung dieser Voraussetzung. Realisiert werden soll dies durch eine Gesetzesänderung im LWG und in der LWO, die bei durch den Landtag ausgerufenen Notständen diese Voraussetzungen ändert bzw. außer Kraft setzt. So könnten Aufstellungsversammlungen auch durch Briefwahl möglich gemacht und die Sammlung von Unterschriften unnötig werden. Klamt setzt auf das demokratische Verständnis bei den Landtagsabgeordneten, um eine echte Wahl bei der Wahl zu ermöglichen.

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