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Wohnungsbau: Rekommunalisierung statt Förderung von Investoren

11.02.202013:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Wohnungsbau: Rekommunalisierung statt Förderung von Investoren
Jochen Bülow (DIE LINKE. Rheinland-Pfalz)
Jochen Bülow (DIE LINKE. Rheinland-Pfalz)

(openPR) Die jüngste Berichterstattung über Bundeszuschüsse von rund 48 Millionen Euro für den Wohnungsbau an das Land Rheinland-Pfalz in diesem Jahr kommentieren die Landesvorsitzenden der LINKEN, Jochen Bülow und Katrin Werner, MdB:

Jochen Bülow: „48 Millionen, das ist klingt vorerst gut, ist aber nicht mal ein Anfang. Für eine wirklichkeitsnahe Einschätzung reicht der Blick über den Tellerrand: Allein die Stadt Duisburg wird in diesem Jahr Zuschüsse in Höhe von 78 Millionen vom Land NRW für Sanierungsmaßnahmen im Sozialwohnungsbestand erhalten – da kann es mit einem Gesamtvergabevolumen von 300 Millionen für Rheinland-Pfalz einschließlich der vom Land versprochenen Kofinanzierung und des Kreditvolumens der ISB nicht weit her sein. Zur Erinnerung: Im Koalitionsvertrag von 2016 hatte die Ampel vereinbart, bis zum Ende der Legislatur nächstes Jahr 20.000 neue Sozialwohnungen zu bauen – bis jetzt sind es etwa 7.000. Und: Mit dem neu zugesagten Geld werden keineswegs allein Bau und Modernisierung von Mietwohnungen, sondern auch selbst genutztes Wohneigentum gefördert. Selbst wenn die ganze Summe in den Sozialwohnungsbau flösse, könnte sie nicht mal ein Tropfen auf den heißen Stein genannt werden.“

Katrin Werner: „Wir stehen vor dem Grundsatzproblem, dass alle bisher eingeschlagenen Wege zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt nicht tragen, weder in der Bauförderung noch in der Mietpreisbegrenzung. Statt einer weiteren Finanzierung von profitorientierten Investorengesellschaften nach dem Gießkannenprinzip oder der Bezuschussung von Public-Private-Partnership-Unternehmungen mit kommunaler Minderheitenbeteiligung sollte die Ampelregierung die Gründung einer landeseigenen Baugesellschaft und die Begrenzung der Förderung auf Landes- und Kommunalbaugenossenschaften, die es in anderen Bundesländern wie beispielsweise in Baden-Württemberg oder Brandenburg gibt, ins Auge fassen und damit federführend die Rekommunalisierung des gesamten Wohnungsbaus vorantreiben. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass der geförderte Wohnungsbau an Erbbaupachtmodelle statt an den Verkauf von kommunalem Grundeigentum geknüpft ist.“

11. Februar 2020

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