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Warum gerade Finanzdienstleister Testamentsvollstreckung anbieten sollten

Bild: Warum gerade Finanzdienstleister Testamentsvollstreckung anbieten sollten
Das Makler-Portfolio um eine lukrative Dienstleistung erweitern
Das Makler-Portfolio um eine lukrative Dienstleistung erweitern

(openPR) Makler und Konzeptberater sind prädestiniert für den Service Testamentsvollstrecker. Denn sie begleiten zu Finanzen, rechtlicher Vorsorge und Notfall-Management und haben das Vertrauern ihrer Kunden
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Jedes Jahr hinterlassen Erblasser in Deutschland rund 400 Milliarden Euro. Durch die demographische Entwicklung ist eine weitere Steigerung in den kommenden Jahren zu erwarten. Damit steigt der Bedarf an qualifizierten Testamentsvollstreckern. Gleichzeitig öffnen sich für Makler und Finanzdienstleister neue Umsatzpotenziale.



Besonders die vielen vermögenden Erblasser wünschen, dass eine außenstehende, wirtschaftlich und rechtlich kompetente Vertrauensperson zum Testamentsvollstrecker bestellt wird. Der Testamentsvollstrecker setzt nach dem Versterben des Erblassers dessen Willen um- und gegebenenfalls durch. Gerade für vermögende Bestandskunden, Patchworkfamilien oder Selbständige macht ein Testamentsvollstrecker oft hochgradig Sinn, weil komplexe Verhältnisse vorliegen.

Warum Makler und Finanzdienstleister besonders geeignet sind

Zu Bestandskunden besteht seitens der Makler und Finanzdienstleister bereits ein gutes Vertrauensverhältnis. In den Vermögens- und Familienverhältnissen der Bestandskunden kennen sich gute Berater aus. Damit sind sie auf wichtige Aufgaben des Testamentsvollstreckers wie beispielsweise die Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses besser vorbereitet als so mancher andere.

Besonders empfehlenswert für Konzeptberater

Betreuen Berater Ihre Kunden zudem als Konzeptberater zu Finanzen, rechtlicher Vorsorge und Notfall-Management sind sie auch in weitere wichtige Bereiche involviert. Dazu gehören unter anderem Vollmachten, Testament, Verfügungen und Notfall-Ordner. Diese Kenntnisse sind zum Vorteil des Erblassers und der Erbengemeinschaft. Vieles geht schneller und effizienter.

Lukrative Serviceleistung bei guter Qualifikation

Durch das master.class seminar® (https://www.juradirekt-akademie.com/) "(Zertifizierter) Testamentsvollstrecker nach AGT-Richtlinien" der JURA DIREKT Akademie erhalten die Teilnehmer relevante Kenntnisse zu Erbrecht und Testamentsvollstreckung. Dazu wichtige Praxiskompetenz über Fallbeispiele. Damit können Sie sicher und erfolgreich tätig werden. Finanziell ist das interessant. Bereits bei einer eher niedrigen Erbmasse von 500.000 Euro liegt die Vergütung nach der Neuen Rheinischen Tabelle bei 12 bis 16-Tausend Euro oder höher, je nach Aufgabenanforderungen.

Das sagen Teilnehmer am master.class seminar Testamentsvollstrecker

Die Teilnehmer kommen in der Absicht ihre Kompetenzen zu erweitern. Aber natürlich auch um neue Geschäftschancen zu entwickeln. "In unserer ganzheitlichen Beratung stellen wir immer wieder fest, dass das Thema Testament für unsere Kunden sehr wichtig ist", so Rainer Steinberger, RS Finanz, "die Ausbildung zum Testamentsvollstrecker bei der JURA DIREKT Akademie ist für unsere Kunden ein erheblicher Mehrwert und wir können professionell auch dieses Thema in der Beratung begleiten." Pirmin Bender, GFA Finanz GmbH, stellt fest: "Ich kann es nur jedem empfehlen. Für uns ist Testamentsvollstreckung künftig ein zusätzliches Standbein." Hartmut Schaut, Ravensburger Finanz, konstatiert, "Ich bekomme zu diesem Thema immer häufiger Fragen von meinen Kunden gestellt. Der Kurs gibt nun die Sicherheit, das Thema in der Praxis umsetzen zu können."

Qualität und Reputation: von der AGT* anerkannt

Das Zertifikat zum Seminar wird von der *Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) für eine Zertifizierung als geforderter Theorieteil anerkannt. Sind weitere Kriterien erfüllt können sich die Teilnehmer als "Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT)" bezeichnen und in die www.testamentsvollstreckerliste.de (http://www.testamentsvollstreckerliste.de) der AGT aufgenommen werden. Das Führen des Titels "Zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT" bzw. "Testamentsvollstrecker AGT" setzt eine separate Zertifizierung durch die AGT voraus. Mit dem Kurs der JURA DIREKT Akademie ist der Theorieteil erfüllt. Die Teilnehmer können den Titel "Testamentsvollstrecker nach AGT Richtlinien" führen.

Weiter Informationen und Anmelden (https://www.juradirekt-akademie.com/testamentsvollstrecker-2020/)




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Pressekontakt:

JURA DIREKT Akademie GmbH
Herr Jürgen Zirbik
Gutenstetter Str. 8e
90449 Nürnberg

fon ..: 091192785228
web ..: https://www.juradirekt-alademie.com
email : E-Mail

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