(openPR) Mit Zuschlag Recht – oder der Anwalt per Internet-Auktion.
Bei Ebay gibt es nichts, was es nicht gibt und bei my-hammer.de hat der Handwerker etwas zu bieten. Jetzt hat mit mein-fall.de die Internet-Auktion auch den Anwaltsmarkt erobert.
Den Zuschlag unter www.mein-fall.de erteilt der Mandant. Und zwar auf Anwälte, die auf den von ihm eingestellten Fall ihr Gebot abgegeben haben. Die Versteigerung läuft per Rückwärts-Auktion. Aber es gewinnt nicht immer der Anwalt, der den kleinsten Preis bietet. Denn im Vordergrund bei diesem Weg der Anwaltssuche steht nicht unbedingt die Rechtsberatung zum absoluten Dumpingpreis. Kostentransparenz und die Möglichkeit, den Fall mehreren Anwälten völlig kostenfrei vorstellen zu können, um dann den nach eigenem Ermessen besten zu nehmen – das sind die Aspekte von den der Mandant bei mein-fall.de wirklich profitiert.
Aber natürlich ist auch der kleine Preis ein Argument mit dem mein-fall.de Rechtsuchende anlockt. Und das geht! Was noch vor wenigen Wochen in der von der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) regierten Anwaltswelt nicht möglich gewesen wäre, ist mit dem 01.07.2006 Realität geworden. Seit diesem Stichtag sind Leistungen im Bereich der Beratung, der Mediation und der Fertigung von Gutachten frei verhandelbar.
Gerade auf dem hart umkämpften Anwaltmarkt ist www.mein-fall.de endlich mal wieder ein Lichtblick – die Fälle sind da, jetzt liegt es nur noch an den Anwälten, was und wie viel sie zu bieten haben.








