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Das rundy Titelschutz-Journal startet neuen Webauftritt

19.11.201914:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mainaschaff – Das „Titelschutz-Journal“ – seit 2002 eines der führenden Spezialmedien rund um das Thema Titelschutz sowie die rechtssichere Veröffentlichung von Titelschutz-Anzeigen – hat seinen Webauftritt unter www.titelschutzjournal.de rundum erneuert und umfassend modernisiert.

Das "Titelschutz-Journal" erscheint als wöchentliche Printausgabe, digitales E-Paper sowie als Webportal unter www.titelschutzjournal.de – Ihre Titelschutzanzeigen werden somit in gedruckter wie digitaler Form veröffentlicht und erreichen sämtliche erforderlichen Verkehrskreise. Erst dies führt zu einem juristisch wirksamen Titelschutz! Zudem erscheint seit bereits zehn Jahren eine eigenständige Ausgabe (Print & E-Paper) für das Land Österreich – unter Berücksichtigung der dort gültigen gesetzlichen Vorschriften!

Neben der bewährten Titelschutz-Anmeldung bietet der neue Webauftritt ein durchsuchbares Titelarchiv mit sämtlichen Titeln seit dem Jahr 2002, die Möglichkeit nationale und internationale Titel- und Markenrecherchen zu bestellen sowie ein vielseitiges Nachrichten-Portal mit aktuellen Meldungen und Urteilen aus der Welt des Urheberrechts sowie des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Neukunden können sich mit dem Stichwort "Relaunch" noch bis zum 31.12.2019 einen Willkommensrabatt in Höhe von 50 % auf ihre erste Titelschutzanzeige sichern.

Zum Hintergrund: Titelschutz erfolgt in Deutschland über die §§ 5 und 15 Markengesetz vom 1.1.1995 und in Österreich über das Urheberrechts-Gesetz (§ 80) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 9). Ein kennzeichnungskräftiger Titel ist bereits mit dem Erscheinen des Werkes (Buch, Zeitschrift, Film etc.) geschützt – ohne dass es einer Registrierung oder sonstigen Formalität bedarf. Eine Vorverlegung dieses Schutzes durch eine Titelschutz-Anzeige noch vor Erscheinen des Titels ist jedoch äußerst sinnvoll, um bereits während der Planungsphase des Werkes Rechtssicherheit in Bezug auf den Namen des Werkes zu bekommen (nicht ausreichend ist eine öffentliche Ankündigung oder Pressemitteilung).

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