(openPR) Als Antizyklischer „Blindpool“-Schiffsfonds, wurde der Schiffsfonds Hanse Capital HC „Krisen-Gewinner II“ im Jahr 2010 als Dachfonds des Emissionshauses Hanse Capital aufgelegt. Die Zielsetzung war, die Schifffahrtskrise als Chance für hohe Renditen zu nutzen. Diese hätten nach Erholung des Welthandels aufgrund des günstigen Schifferwerbs gewinnträchtig eingesetzt werden können.
Am Ende wurden die Prognosen nicht eingehalten und das Konzept erweist sich als wenig durchdacht. Es hätte klar sein müssen, dass durch das bereits vorher geschaffene Überangebot an Schiffen, am Ende der Wirtschaftskrise dieses Marktumfeld kein so günstiges mehr darstellen würde. Aufgrund dessen erleiden die Anleger schwere Verluste und die Hanse Capital HC „Krisen-Gewinner II“ wird aktuell (Stand: 21.06.2019) nur noch mit 25 % auf dem Zweitmarkt gehandelt. Damit wird deutlich, dass auch im Jahr 2019 eine Erholung der Situation des Fonds nicht in Aussicht steht.
Im Fall HC „Krisen-Gewinner II“ stehen den Anlegern grundsätzlich Schadenersatzansprüche, durch eine Falschberatung oder dem Verschweigen wesentlicher Fakten, zu. Darüber hinaus kommt eine Inanspruchnahme der Gründungsgesellschafter in Betracht, wenn die Risiken der Beteiligungen im Prospekt nicht ausreichend klargestellt werden.
Durch die Bekanntmachung des Verkaufs der MS „HC Paulina“ im Jahre 2016, könnte nun die kenntnisabhängige Verjährung sämtlicher Ansprüche zum 31.12.2019 drohen.
Handlungsmöglichkeiten für Anleger
Die im Kapitalrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf empfiehlt daher allen Anlegern, sich über ihre Rechte zu informieren und wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat dazu eine kostenlose Erstberatung eingerichtet, an welche sich betroffene Anleger wenden können.







