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IfKom: Breitbandanschlüsse schneller ausbauen - Rechtsanspruch einführen!

(openPR) Die IfKom treten dafür ein, den Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, nunmehr zeitnah auszugestalten.
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Noch immer sind in unserem technologisch hochentwickelten Land ganze Regionen von brauchbaren Internetgeschwindigkeiten weit entfernt, stellt der Ingenieurverband IfKom - Ingenieure für Kommunikation e. V. fest. Im aktuellen Speedtest-Ranking findet sich Deutschland nur auf Platz 33, knapp hinter Panama. Solche Vergleiche sind die eine Seite. Die andere Seite zeigt sich beim Blick auf den unterschiedlichen Ausbaufortschritt innerhalb des Landes. Die Zahlen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur belegen Ende 2018 eine Verfügbarkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde im Download für 87,8 Prozent aller Haushalte. In den Ballungsgebieten sieht es dabei mit 95,2 Prozent besser aus als im ländlichen Bereich, wo die Verfügbarkeit auf 64,1 Prozent sinkt. Dabei ist diese Anschlussgeschwindigkeit noch das alte Ziel der Bundesregierung, das bis zum Jahr 2018 eigentlich flächendeckend erreicht werden sollte.



Die IfKom e. V. (http://www.ifkom.de) unterstützen die Absicht der Bundesregierung, bis zum Jahr 2025 den flächendeckenden Ausbau mit Gigabitnetzen zu erreichen. Dazu muss der Breitbandausbau zeitlich beschleunigt und die Verbreitung von Glasfasern gefördert werden. Das gilt insbesondere in Regionen, in denen der eigenwirtschaftliche Ausbau aufgrund der Siedlungsstruktur von den Netzbetreibern nicht auf eigene Kosten vorgenommen werden kann.

Nicht nur Consumer-Anwendungen, auch Unternehmen und die öffentliche Verwaltung setzen immer mehr auf einen funktionierenden Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite. Begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang die Ausweitung von Verwaltungsprozessen im e-Government-Bereich. So kündigte das Bundesverkehrsministerium kürzlich an, Kraftfahrzeug-An- und Abmeldungen könnten demnächst auch online erfolgen. Insgesamt sind nach Bitkom-Angaben 92 Prozent der Bevölkerung in Deutschland online. Mit dem Online-Zugang entstehen auch neue Arbeits- und Kommunikationsformen. Voraussetzung für diese so genannte "digitale Teilhabe" ist der flächendeckende Zugang zum Internet mit der erforderlichen Geschwindigkeit.

Konsequenterweise enthielt die Vorstellung der Bundesminister Horst Seehofer sowie der Bundesministerinnen Julia Klöckner und Franziska Giffey zur Arbeit der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" die Empfehlung, die Investitionen in den Ausbau digitaler Infrastruktur in der Fläche voranzutreiben und finanziell abzusichern. Fehlende Infrastruktur solle nicht länger ein Engpass bei der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft bleiben. Rechtliche und verwaltungstechnische Hürden für den Ausbau müssten abgebaut und insbesondere für schwierige Versorgungssituationen neue Wege ermöglicht werden. Aus Sicht der IfKom wäre zu diesen berechtigten Aussagen eine Konkretisierung der Umsetzungswege wünschenswert gewesen.

Die IfKom fordern, die aktuelle Förderpraxis für den flächendeckenden Ausbau der Glasfasernetze zu intensivieren und die Genehmigungsprozesse im Bundesförderprogramm weniger bürokratisch zu gestalten. Der bisherige Abfluss der Mittel ist gering. Zwar wurden bisher Beratungsleistungen und Projekte im Umfang von rund 4,5 Milliarden Euro bewilligt, ausgezahlt wurden aber lediglich rund 150 Millionen Euro. Zudem sollten die gesamten Einnahmen aus der Frequenzversteigerung im Mobilfunk von über 6,5 Milliarden Euro vollständig und nicht nur teilweise in den Telekommunikations-Infrastrukturausbau investiert werden.

Um den Breitbandausbau zu beschleunigen, sind zudem dringend die Genehmigungsverfahren für den Tiefbau zu optimieren. Auch die Kommunen selbst können zu einem schnelleren und kostengünstigeren Ausbau beitragen, indem sie dort, wo es möglich ist, moderne Verlegetechniken wie Trenching oder oberirdische Kabel zulassen.

Die IfKom treten dafür ein, den Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, nunmehr zeitnah auszugestalten. Dieser Anspruch soll zum Januar 2025 umgesetzt werden und muss daher jetzt erarbeitet und beschlossen werden. Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit die Unternehmen, die derzeit am Markt agieren, Rechtssicherheit für ihre Investitionen erhalten. Auch wenn inzwischen Stimmen laut werden, auf diesen Rechtsanspruch zu verzichten, weil er investitionshemmend sei, sehen die IfKom in dieser Festlegung eine wichtige regulatorische Gestaltungsmöglichkeit. Die Einzelheiten müssen jetzt ausgestaltet werden, um zu einer Flächendeckung mit Gigabitnetzen beizutragen.

Schließlich dürfen Fälle wie der in der letzten Woche vom ZDF verbreitete Umstand nicht eintreten, dass im Schwarzwald und in Ostfriesland bei der Umstellung von ISDN auf IP mangels Bandbreite beim dortigen Provider gar kein bestehender Internet-Tarif mehr möglich ist, weder über das Festnetz noch über Funk. Eine solche Situation dürfte es im Deutschland des Jahres 2019 nicht mehr geben.




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Pressekontakt:

IfKom - Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Heinz Leymann
Castroper Str. 157
44357 Dortmund

fon ..: 0231 93699329
web ..: http://www.ifkom.de
email : E-Mail

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