(openPR) Gemeinsam mit dem Forschungsinstitut Fraunhofer IPA hat Schuko einen der renommiertesten Industriepreise in Deutschland erhalten und belegt den 3. Platz in der Kategorie III: Techniken zur Emissionsminderung, Aufbereitung und Abtrennung. Franz Untersteller (Umweltminister Baden-Württemberg) überreichte die Auszeichnung am Abend 16. Juli 2019 in der Schwabenlandhalle (Stuttgart).
Prämiert wurde das ARS-Absaugsystem (Air Return System), eines der erfolgreichen Forschungsprojekte, das Schuko Bad Saulgau zusammen mit dem Fraunhofer Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA entwickelt hat. Diese Lösung sei das erste wirklich funktionierende Absaugsystem für z. B. die 5-Achs-Zerspanung auf dem Markt. Bei reduziertem Energieaufwand von 40 % im Vergleich zu herkömmlichen Absauganlagen wird eine deutlich gesteigerte Erfassungsrate von 95 % für Staub- und Späne erzielt. Die bisher notwendigen manuellen Reinigungsarbeiten der fertig produzierten Bauteile entfallen komplett. Das spart den Unternehmen nicht nur Zeit, sie leisten ebenfalls einen enormen Beitrag für den Arbeits- und Umweltschutz.
„Durch einen ressourceneffizienten Umgang mit knappen Rohstoffen tragen Unternehmen am Hochtechnologiestandort Baden-Württemberg nicht nur dazu bei, die Umwelt zu schonen. Das kann Vorteile im internationalen Wettbewerb bringen und ist somit auch wirtschaftlich attraktiv. Mit dem Umwelttechnikpreis geben wir innovativen Unternehmen die Gelegenheit, ihre ressourceneffizienten Produkte und Verfahren zu präsentieren“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller, der gemeinsam mit der Fachjury die nominierten Unternehmen und die Preisträger aus den Bewerbungen ermittelt hat. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat zum sechsten Mal den Umwelttechnikpreis für hervorragende und innovative Produkte in der Umwelttechnik verliehen. Ausgezeichnet wurden Produkte, die einen bedeutenden Beitrag zur Ressourceneffizienz und Umweltschonung leisten und kurz vor der Markteinführung stehen oder nicht länger als zwei Jahre am Markt sind. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg.













