(openPR) Menschen sehen sich aufgrund von seelischen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen mit verschiedenen Barrieren konfrontiert und können ihr Leben häufig nicht selbstständig führen. Sie wollen aber meist trotzdem eigenständig bleiben und in ihrer eigenen Wohnung leben. Wir von INKLUVIVA unterstützen diese Haltung für ein selbstbestimmtes und damit auch selbstbewusst geführtes Leben und legen deshalb besonders Augenmerk auf das Konzept des ambulant betreuten Wohnens.
Die Beseitigung der „einstellungsbedingten“ (Vorstellungen über Menschen mit einer Beeinträchtigung) und „umweltbedingten“ Barrieren (bauliche und sonstige Barrieren, wie z. B. Treppen) ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, um die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu realisieren. Diese Barrieren tragen dazu bei, dass beeinträchtigte Menschen bisher nicht immer gleichberechtigt und umfassend an ihrer Umwelt teilhaben können. Hier unterstützt das ambulant betreute Wohnen beeinträchtigte Menschen z. B. bei der Selbstversorgung, bei der Teilnahme an Veranstaltungen, bei der Aufnahme von Kontakten und in der Kommunikation sowie bei hauswirtschaftlichen Aufgaben. Die Mitarbeiter im ambulanten Wohnen helfen in individuellen Lebenssituation und begleiten überall dort, wo Beistand und Unterstützung gewünscht ist.
Das Ziel des ambulant betreuten Wohnens ist es, dem Klienten eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen sowie die soziale Eingliederung und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu schaffen.
Insbesondere kümmert sich ambulantes Wohnen um:
Stabilisierung und Weiterentwicklung von lebenspraktischen Fähigkeiten/Fertigkeiten
Selbständige Lebensführung und weitestgehende Unabhängigkeit von Betreuung
Hinführung zu einer angemessenen Tagesstruktur, Ausbildung oder Erwerbsfähigkeit sowie Freizeitgestaltung
Stabilisierung der physischen und psychischen Gesundheit
Erhaltung bzw. Verbesserung von Mobilität und Orientierung
Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen
Bewältigung von behinderungs-, alters- und krankheitsbedingten Abbauprozessen
Aufrechterhaltung und Verbesserung der Partizipation am Leben im sozialen Umfeld
Das ambulant betreute Wohnen wird so gestaltet, dass bei Beendigung unserer Hilfen die beeinträchtigte Person in der Wohnung verbleiben kann.
Unsere Mitarbeiter leisten im Einzelnen vor allem folgende Hilfestellungen:
Sicherung der finanziellen Existenz / Planung der Schuldenregulierung
Behörden- und Ämterangelegenheiten
Gesundheitsbezogene Angelegenheiten
Klärung juristischer und sozialrechtlicher Angelegenheiten
Aufbau einer Tagesstruktur / Förderung einer aktiven Freizeitgestaltung
Organisation des Haushaltes
Planung der Ausbildung
Arbeits- und Wohnungssuche
Ambulantes Wohnen ist für einen Menschen mit Beeinträchtigung in der Regel ab dem 18. Lebensjahr möglich, im Einzelfall auch früher. Kontaktieren Sie uns gerne unter https://www.inkluviva.de/ambulantes-wohnen/.











