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Der Pflegevertrag – was muss beachtet werden?

08.07.201908:02 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Der Pflegevertrag – was muss beachtet werden?
Pflegedienst PROMED Assista Dietzenbach
Pflegedienst PROMED Assista Dietzenbach

(openPR) Diejenigen, die sich für einen Pflegedienst entschieden haben und die Leistungen eines Pflegedienstes z.B. in Dietzenbach in Anspruch nehmen möchten, müssen vorerst einen sog. Pflegevertrag abschließen. Der schriftlich abgeschlossene Pflegevertrag mit einem Anbieter (einem Pflegedienst) ist eine beidseitige Absicherung sowohl für den Pflegebedürftigen und seiner Familie als auch für den Pflegedienst. Es ist immer ratsam das Kleingedrückte zu lesen. Hier wird es verraten, ob wirklich alles Wichtige geregelt ist.



Bevor Sie einen solchen Vertrag unterschreiben, sollten Sie das Kleingedruckte des Pflegevertrages genau überprüfen. In einem Pflegevertrag wird festgehalten, welche Leistungen ein Pflegedienst zu erbringen hat. Bestimmte Inhalte eines solchen Pflegevertrages werden sogar per Gesetz vorgeschrieben. Seien Sie aber nicht besorgt – Sie müssen kein Jurist sein, um feststellen zu können, ob im Vertrag wirklich alle wichtigen Bedingungen für eine kompetente Betreuung vorhanden sind. Diesbezüglich ist es von Bedeutung die folgenden sieben Punkte immer zu beachten:

Vertragspartner: An dieser Stelle sollte nur der Pflegebedürftige selbst als Vertragspartner erwähnt werden. Werden zum Beispiel Angehörige mit im Vertrag berücksichtigt, kann der Pflegedienst bei diesen auch finanzielle Ansprüche geltend machen.

Leistungen und Kosten: In einem Pflegevertrag müssen die Leistungen und Kosten des Pflegedienstes detailliert beschrieben sein. Dies betrifft insbesondere die Kostenbeteiligung der Pflegekasse und der Krankenkasse. Einem Kostenvoranschlag muss man die Aufteilung eindeutig entnehmen können.
Wenden Sie sich bitte an den Anbieter zwecks Erstellung eines Kostenvoranschlages, damit Sie ersehen können, wie hoch der Eigenanteil ist und wie gestalten sich die Kosten im Vergleich zu den andern Angeboten.

Leistungsnachweise: Bitte beachten, dass in dem Pflegevertrag eindeutig festgelegt wurde, dass Sie die Leistungsnachweise immer als Kopie erhalten. Die besagten Leistungsnachweise bilden eine Grundlage für die Abrechnung zwischen den Pflegediensten und den Krankenkassen. Diese Leistungsnachweise sind zum Ende des Monats von den Pflegebedürftigen zu unterschreiben, damit ein Pflegedienst diese zur Abrechnung an die Pflegekasse weiterreichen kann. Bevor Sie unterschreiben, vergleichen Sie den Leistungsnachweis mit der Pflegedokumentation. Die Einträge in beiden Unterlagen müssen übereinstimmen

Pflegedokumentation: Ein Pflegedienst ist von dem Gesetzgeber verpflichtet täglich zu dokumentieren, welche Aufgaben beim Pflegebedürftigen erledigt wurden. Diese Pflegedokumentation liegt in der Regel beim Pflegebedürftigen zu Hause und kann jeder Zeit eingesehen werden. Auf diese Weise sind die aktuelle Pflegesituation und alle mögliche Veränderungen zu jedem Zeitpunkt nachvollziehbar. Diese Dokumentation muss insbesondre bei der MDK-Kontrolle z.B. im Falle einer Höherstufung der Pflegestufe vorgelegt werden.

Rechnung: Bitte beachten, dass im Pflegevertrag keine Voraus- oder Abschlagsrechnungen vereinbart werden. Die Einzugsermächtigung zu erteilen ist auch nicht ratsam. Wenn Sie jede Rechnung per Überweisung begleichen, haben Sie einen besseren Überblick über das Konto und können eventuell auch Rechnungen kürzen, falls Sie mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist. Die Leistungen, die mit der Pflege- oder Krankenkasse abzurechnen sind, sollte der Pflegedienst direkt oder über ein Abrechnungszentrum bei den jeweiligen Kostenträgern in Rechnung stellen.

Kündigung: Als Pflegebedürftige können Sie den Vertrag mit einem Pflegedienst nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu jeder Zeit fristlos kündigen. Der Pflegedienst ist dagegen verpflichtet möglichst nur mit einer längeren Frist, meistens sind es 14 Tage kündigen zu können. Der Vertrag erlischt automatisch mit dem Tod des Pflegebedürftigen. Im Falle eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung sollte der Vertrag ruhen.

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