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Bund der Versicherten bestätigt private Rentenversicherung als unsinnigste Absicherung

(openPR) Legaler Betrug schon seit über 30 Jahren

Die Top 10 der Versicherungen, die der Bund der Versicherten e. V. (BdV) als überflüssig erachtet, wurden in einem Facebook-Beitrag vom MDR am 23. Juni veröffentlicht. Besonders viele Reaktionen haben dabei die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung hervorgerufen, da diese auf Platz 1 des Rankings stehen. „Die private Rentenversicherung beinhaltet einen dreifachen legalen Betrug: Zum einen denjenigen der klassischen kapitalbildenden Versicherung, dazu kommt die Abzocke über unfaire Sterbetafeln und schließlich verwenden die Versicherer die neuen Kundengelder um alte Kalkulationsfehler auszugleichen“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.



Die Überschussbeteiligung ist eine unverbindliche Prognose und setzt sich aus Kapitalerträgen sowie Risiko- und Kostengewinnen zusammen. Die Kosten sind meist intransparent und daher für Kund*innen schwer nachvollziehbar. Die erzielten Gewinne können von den Unternehmen über einen bilanziellen Umweg lange Zeit geparkt werden, sodass diese große Spielräume haben, welche Verträge wie hoch an den Überschüssen beteiligt werden können. So geht die Überschussbeteiligung seit Jahren zurück, während sich die Versicherungsunternehmen und die Aktionäre immer weiter an diesen Geldern bereichern.

Weiterhin unterstellen die Versicherungsunternehmen eine sehr hohe Lebenserwartung und tun damit so, als müsse das angesparte Kapital für eine sehr lange Rentenzeit ausreichen. Damit fällt die Rente der versicherten Personen geringer aus. In einer vom Bund der Versicherten erstellten Beispielrechnung* müsste die versicherte Person beim „schlechtesten“ Anbieter älter als 98 1/2 Jahre werden, damit sich die garantierte Rente finanziell lohnt. „Wer heute mit 20 eine private Rentenversicherung abschließt, sollte den nächsten Jahrhundertwechsel erleben, damit sich der Vertragsabschluss dann wirklich rentiert hat“, gibt Versicherungsmathematiker Kleinlein zu bedenken.

Aufgrund der langanhaltenden Niedrigzinsphase fällt es den Versicherern immer schwerer, die Garantieversprechen zu erfüllen. So fließen Überschüsse, die eigentlich den Kund*innen zustehen, in neue Reservetöpfe, um andere Garantien erfüllen zu können. „Oft wurden schon gewährte Überschüsse im Nachhinein den Kundinnen und Kunden weggenommen, um Kalkulationsfehler auszugleichen“, zeigt Kleinlein auf.

Näheres zu den weiteren in der Top 10 aufgeführten Versicherungen kann dem Infoblatt „Versicherungen, die Sie nicht brauchen“ auf unserer Homepage entnommen werden.

*Alter der Person bei Versicherungsbeginn: 32 Jahre; Monatsprämie: 100 Euro; Aufschubzeit: 35 Jahre; 5 Jahre Rentengarantiezeit; Beitragsrückgewähr bei Tod in der Aufschubzeit; Garantierente (teildynamisch oder flexibel): 110,92 bis 138,09 Euro/Monat. Restlaufzeit des besten Anbieters, um die Beitragssumme über die Rentenleistung wieder einzuholen beträgt über 25 Jahre und 4 Monate, beim schlechtesten Anbieter sind es über 31 ½ Jahre.

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