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E-Scooter in den Startlöchern

Bild: E-Scooter in den Startlöchern
LVM-Vertrauensmann Christian Kuhlmann
LVM-Vertrauensmann Christian Kuhlmann

(openPR) Welche Modelle sind erlaubt und versicherbar?

Mit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung ist es auch in Deutschland erlaubt, mit bestimmten E-Scooter-Modellen am Straßenverkehr teilzunehmen. Bereits jetzt besteht bei der LVM die Möglichkeit, eine entsprechende Police für E-Scooter abzuschließen.



Welche Rahmenbedingungen gelten und was versicherungstechnisch beachtet werden muss, erläutert LVM-Agenturinhaber Christian Kuhlmann aus Einbeck.

Welche Modelle dürfen am Straßenverkehr teilnehmen?

Christian Kuhlmann: Es handelt sich dabei um elektrisch angetriebene Tretroller, die mit einer Lenk- oder Haltestange ausgestattet sind. Diese müssen über ein Vorder- und Rücklicht verfügen und mit zwei Bremsen und einer Klingel ausgestattet sein.

Wie verhält es sich mit den sogenannten E-Boards, die vor allem bei Kindern und Jugendlichen beliebt sind?

Christian Kuhlmann: Zu den E-Boards gehören beispielsweise elektrische Skateboards, Hoverboards oder Monowheels. Das Fahren mit ihnen auf der Straße bleibt verboten. Unsere klare Empfehlung lautet, nicht mit derartigen Fahrzeugen im öffentlichen Raum zu fahren. Schäden, die man mit solchen Fahrzeugen anderen zufügt, sind nicht versichert.

Welche Verkehrsregeln gelten für die zugelassenen E-Scooter?

Christian Kuhlmann: Es besteht keine Führerscheinpflicht, aber eine Altersbeschränkung: Man muss mindestens 14 Jahre alt sein, um einen E-Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit bis zu von 20 km/h fahren zu dürfen. E-Scooter können denselben Verkehrsraum wie Fahrräder nutzen und dürfen auf Radwegen fahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, können sie auch auf der Straße gefahren werden. Das Fahren auf Gehwegen ist jedoch verboten. Im Rahmen dieser Neuregelung gilt die Radwege-Pflicht im Übrigen neuerdings auch für Segways.
Ganz wichtig: Wer sich ein E-Scooter-Modell zulegen will, sollte in jedem Fall darauf achten, dass es der neuen Verordnung entspricht. Eine Helmpflicht besteht wie beim Fahrrad nicht. Unabhängig davon raten wir, einen Helm zu tragen – denn mit einem E-Scooter ist man wirklich schnell unterwegs.

Welche Versicherung benötige ich?

Christian Kuhlmann: Wer einen E-Roller besitzt, muss sich ähnlich wie beim Moped eine Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug zulegen. Damit einher geht eine Kennzeichenpflicht. Für Elektrokleinstfahrzeuge gibt es aber kein Kennzeichenschild wie beim Moped, sondern einen Kennzeichenaufkleber.
Bei der LVM besteht die Möglichkeit, sich das Klebe-Kennzeichen direkt in unserer LVM-Versicherungsagentur abzuholen. Alternativ kann man sich online versichern und das Kennzeichen wird nach Hause geschickt. Wichtig: Fahren darf man E-Scooter erst mit dem Inkrafttreten der Verordnung, auch wenn man bereits im Vorfeld eine Police abgeschlossen hat.

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