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Elektrogerät oder Bauteil? EWRN hilft bei der Beantwortung dieser Frage

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Elektrogerät oder Bauteil?
Elektrogerät oder Bauteil?

(openPR) Dublin/Fürth, 13.06.2019 – Die Abgrenzung zwischen Bauteil und Elektrogerät gilt aktuell als eine der brennendsten Praxisfragen zur WEEE-Richtlinie. Z.B. zählen Steckdosen, Sicherungen und konfektionierte Kabel als Endgeräte. Unkonfektionierte Kabel hingegen werden als Bauteil eingestuft. Das European WEEE Registers Network (EWRN) – der Zusammenschluss der nationalen Register für Elektro- und Elektronikgeräte der EU-Mitgliedsstaaten – hat einen Leitfaden erstellt, der die Abgrenzung erleichtern soll. Dieser ist auf der EWRN-Jahrestagung 2019 in Dublin verabschiedet worden.



„Damit liegt erstmals ein offizielles und EU-weit einheitliches Dokument vor, an dem sich die Anwender orientieren können“, schildert Alexander Goldberg, EWRN-Präsident und Vorstand der deutschen stiftung elektro-altgeräte register. Der Leitfaden steht auf der Homepage des EWRN kostenfrei zum Download bereit.
In der Praxis gestaltet sich auch die Abgrenzung von Lampen und Leuchten nicht immer einfach. Lampen jeder Größe bilden eine eigene Kategorie mit der Nummer 3. Leuchten sind hingegen je nach Kantenlänge entweder als Großgerät in der Kategorie 4 oder als Kleingerät in der Kategorie 5 zu verorten.
„Darum haben wir im EWRN die Absicht, unsere Definition für Lampen und Leuchten in unseren Hinweisen zu den sechs Kategorien zu aktualisieren und so für alle Anwender zu harmonisieren“, erklärt Alexander Goldberg. „Zusammen mit Herstellervertretern der Lichtindustrie, LightingEurope und EucoLight, hat das EWRN einheitliche Definitionen gefunden.“ Das EWRN plant, seine Hinweise zu den sechs Kategorien im Sommer 2019 anzupassen.
Als weiterer Punkt auf der Agenda der EWRN-Jahrestagung wurde die noch ausstehende europaweite Harmonisierung der Meldefrequenz erörtert. Zum jetzigen Zeitpunkt geben die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten ihre Mitteilungen je nach Land entweder an ein kollektives Rücknahmesystem und bzw. oder an das nationale Register ab. Anfang des Jahres hat das European WEEE Registers Network gegenüber der Europäischen Kommission seine Unterstützung zugesagt, an einer Harmonisierung über alle Mitteilungswege mitzuarbeiten. Diese Bereitschaft bekräftigten die Vertreter der einzelnen Länderregister in Dublin nun noch einmal.
Außerdem wurde auf der ERWN-Jahrestagung die Umstellung von zehn auf sechs Kategorien, die 2018 erfolgte, bewertet. „Wir haben die Herausforderung gut gemeistert“, so Alexander Goldberg. Nun brauche es allerdings Zeit, die Änderungen zu konsolidieren, so dass sich die Prozesse wieder einschwingen können.
Mittelfristig sei es jedoch sinnvoll, die Kategorien 5 und 6 – sprich Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik – in einer zu bündeln, um unnötige Bürokratie für die Hersteller zu beseitigen. Diese und weitere Verbesserungsansätze sammelt das EWRN bereits für eine mögliche WEEE3-Richtlinie.
Des Weiteren werde man im Rahmen der anstehenden Novellierung des ElektroG prüfen, ob die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Mülltonne sowohl für B2C- als auch B2B-Elektro- und Elektronikgeräte einheitlich verpflichtend angewendet werden kann.
Weitere Informationen zum EWRN gibt es unter https://www.ewrn.org/.

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