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Pflicht zur Zeiterfassung wird zur Chance

28.05.201912:11 UhrIT, New Media & Software
Bild: Pflicht zur Zeiterfassung wird zur Chance
Zeiterfassung für Mitarbeiter verpflichtend nach EuGH?
Zeiterfassung für Mitarbeiter verpflichtend nach EuGH?

(openPR) Das EuGH-Urteil und seine Folgen für die Zeiterfassung

Mit Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter gemessen werden kann. So weit, so gut – aber auch so unklar. Was bedeutet das für deutsche Arbeitgeber sowie deren Mitarbeiter? Und was kann man tun, um schnellstmöglich ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, wie die Richter verlangen?



Maßnahme zum Schutz von Arbeitnehmern
„Zeiterfassung“ – erstaunlich, dass es bei der Diskussion um das aktuelle EuGH-Urteil bei vielen Menschen negative Assoziationen entstehen. Dabei geht es den Juristen in Luxemburg gar nicht um Kontrolle, sondern darum, die Voraussetzungen für eine faire Messung der Arbeitszeiten aller Arbeiter und Angestellten in der Europäischen Union zu schaffen. Nötig und wünschenswert ist das nicht nur bei der zeitlichen Gleichbehandlung von Rauchern und Nichtrauchern, sondern auch bei gesetzlichen Anforderungen beim Mindestlohn-Gesetz. Wichtig ist: Im Fokus stehen Transparenz im Sinne der Arbeitnehmer und Schutz vor nicht dokumentierten und darum nicht abgegoltenen Überstunden.

Warum musste der EuGH überhaupt entscheiden?
Nötig geworden war eine Entscheidung, weil eine spanische Gewerkschaft gegen einen dortigen Ableger der Deutschen Bank geklagt hatte, um mit einer Zeiterfassung die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen. Die finale, nun hinlänglich bekannte Entscheidung wurde beim höchsten europäischen Gericht gesprochen und bezieht sich auf alle Mitgliedsstaaten und deren Arbeitgeber in der Union. Tenor: Der durch die EU-Grundrechtecharta bezweckte Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer könne nur durch die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten garantiert werden. Und dafür braucht man – genau: ein valides Zeiterfassungssystem.

Höchste Zeit: digitale Zeiterfassung im digitalen Zeitalter
Was viele Arbeitgeber und deren Mitarbeiter längst wissen oder es zumindest ahnen: Die Zeit ist reif für eine moderne Erfassung der täglichen und wöchentlichen Stunden. Das aufwändige Führen von Excel-Tabellen und Stundenbüchern ist weit teurer als die meisten denken – in jeglicher Beziehung. Denn nicht nur die (genaue) Erfassung ist problematisch, sondern auch das Übertragen und die Nachbearbeitung der individuellen Arbeitszeiten. Ein digitales System wie Timemaster WEB dagegen ist einfach und schnell zu bedienen. So bietet beispielsweise bereits das Basismodul von Timemaster WEB viele Vorteile: Es beinhaltet neben dem Personalstamm für die Eingabe einer Reihe von Personaldaten, wie Personalnummer, Geburtsdatum und Eintrittsdatum auch die Zeitsaldenliste als zentrales Element der Auswertung.

Gleitzeit, Home Office oder Teilzeitarbeit – wir sind überall zu Hause
Die exakte und transparente Erfassung der individuellen Arbeitszeit ist kein Rückfall in alte Zeiten, sondern passt ebenfalls sehr gut in die heutige Arbeitswelt. Es besteht keine Einschränkung oder ein Nachteil für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Denn erstens legen praktisch alle Arbeitsverträge eine bestimmte Arbeitszeit zu Grunde, die es (auch im Sinne des Arbeitnehmers) zu erfassen gilt. Und zweitens bieten moderne Systeme wie Timemaster WEB einen einfachen, zuverlässigen und individuellen Modus der Zeitnahme und -eingabe. Dabei spielt es keine Rolle, ob im Home Office gearbeitet wird oder aber ob es sich um Mitarbeiter in Teilzeitarbeit oder mit Gleitzeitmodell handelt. Die moderne Erfassung per Terminal mit Chip oder Karte, PC und App macht's möglich.

Kleine Investition, große Wirkung: timemaster WEB
So sehr sich viele Arbeitnehmer Transparenz bei den Arbeitszeiten wünschen – es sind letztendlich die Arbeitgeber, die durch das EuGH-Urteil aufgefordert werden, ein geeignetes System zur Verfügung zu stellen. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Wünsche und Anforderungen. Auch beim Thema Budget sind wir offen und transparent: Ein digitales und z.B. browserbasiertes Zeiterfassungssystem gibt es bei timemaster.de oder elv-zeiterfassung.de schon ab 399 €, das vorab kostenlos getestet werden kann. So einfach kann der Einstieg in eine moderne Zeiterfassung sein…

Weitere Informationen: www.timemaster.de und www.elv-zeiterfassung.de

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