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Daimler droht umfassender Rückruf von GLK, C-, E- und S-Klasse

(openPR) Wie die BamS berichtet, droht Daimler ein weiterer umfassender Rückruf zahlreicher Mercedes Modelle. Bereits Mitte April wurde bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das Modell GLK 220 CDI mit der Schadstoffnorm Euro 5 im Verdacht hat, über eine unzulässige Abschaltvorrichtung zu verfügen. Betroffen sind Fahrzeuge, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden. Der Verdacht weitet sich nun vermutlich auf zahlreiche weitere Modelle aus.

Das KBA hatte festgestellt, dass beim betroffenen GLK Modell die gesetzlich zulässigen Grenzwerte für Stickoxid nur eingehalten werden, wenn im Prüfmodus die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung aktiv ist. Auf der Straße werden die Grenzwerte dagegen um ein vielfaches überschritten. Laut Daimler selbst wird die beanstandete Software auch in weiteren Modellen mit dem Motor OM 651 und OM 642 eingesetzt – dies betrifft zahlreiche Modelle unter anderem der C-, E-, und S-Klasse. Daher drohen nun vom KBA angeordnete Rückrufe für etwa 60.000 GLA 220 CDI, sowie auch für zahlreiche weitere Fahrzeuge der genannten Modellreihen. Wie viele Fahrzeuge genau von einem neuen Rückruf betroffen sein könnten, ist nicht bekannt.

Daimler selbst hält die verwendete Software für legal und wehrt sich weiterhin gegen Betrugsvorwürfe. Den im Sommer für 280.000 Fahrzeuge in Deutschland angeordneten Rückruf führt das Unternehmen zwar aus, hat aber Rechtsmittel eingelegt. Auch zu den neuen Vorwürfen äußert sich das Unternehmen zurückhaltend. Man werde sich nicht an Spekulationen beteiligen, heißt es von Seiten Daimlers.
Parallel läuft bereits seit 2017 eine freiwillige Service-Maßnahme von Mercedes, bei der europaweit gut 3 Millionen Diesel Fahrzeuge in die Werkstätten geholt werden, um ein Software-Update aufzuspielen.

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.

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