(openPR) Die Dokumentationsreihe ZDF Zoom strahlt am 15.5.2019 um 22:45 Uhr eine Sendung um Thema Zeitarbeit aus. Im Mittelpunkt steht hier auch die Unternehmensgruppe equal personal (http://www.equal-personal.de)
ZDF Zoom hat für diesen Beitrag unter anderem die equal personal Geschäftsführerin Manuela Schwarz interviewt. Hier ein Auszug aus dem ZDF Zoom-Trailer zur Sendung über Zeitarbeit:
“Manuela Schwarz beschäftigt in acht Filialen mehr als 500 Mitarbeiter. Ihr Unternehmen „equal personal“ sammelt Auszeichnungen als Top-Arbeitgeber. Für ein Zeitarbeitsunternehmen ungewöhnlich. Was macht sie anders? „Mein Anspruch ist es, ein sehr guter, attraktiver Arbeitgeber zu sein, gerade weil wir ein Zeitarbeitsunternehmen sind. Und da bringen wir sehr sehr viel Wertschätzung unseren Mitarbeitern gegenüber. Das zieht sich von mir als Unternehmerin durch bis zu unseren Auszubildenden. Uns ist es sehr wichtig, dass es den Mitarbeitern gut geht. Und das spürt man.“
Den ZDF-Trailer über Zeitarbeit und equal personal finden Sie hier:
https://www.facebook.com/ZDFzoom/videos/1585747638224465/
Interessantes Hintergrundwissen zum Thema:
Zeitarbeit garantiert Absicherung. Zum einen gelten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, zum anderen unterliegt die Zeitarbeit dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht. Ein Kündigungsgesetz, extra zugeschnitten auf diese „Branche“, existiert nicht. Das bedeutet konkret: Arbeitnehmer, die über Zeitarbeitsfirmen arbeiten, kommen in den Genuss derselben Privilegien wie jeder andere Beschäftigte: Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz, Sozialversicherungspflicht und der gesetzliche Kündigungsschutz. Und selbstverständlich ist der Arbeitnehmer über die Zeitarbeitsfirma bei der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angemeldet.
Laut Bundesurlaubsgesetz, also unabhängig von der Personaldienstleistung, beträgt der jährliche Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage (fünf Kalenderwochen). Die mit dem DGB ausgehandelten Tarifverträge sehen im ersten Jahr der Beschäftigung 24 Tage vor. Einige Zeitarbeitsunternehmen, wie auch equal personal, gewähren aber freiwillig mehr Urlaubstage als gesetzlich und tariflich vorgeschrieben. Die Anzahl der Urlaubstage steigt abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Tarifvertrag.
In der Regel arbeitet der Arbeitnehmer 35 Stunden pro Woche. Ausschlaggebend für die zu leistenden Wochenstunden ist der Tarifvertrag, den die Zeitarbeitsverbände IGZ und BAP mit dem deutschen Gewerkschaftsbund DGB vereinbart haben. Natürlich können in Unternehmen unterschiedliche Arbeitszeitmodelle zur Anwendung kommen. In diesen Fällen übernimmt der Zeitarbeitnehmer die firmeninternen Vorgaben. Dabei gilt als Minimum, die im Tarifvertrag der Zeitarbeit festgelegte Wochenarbeitszeit von 35 Wochenstunden bei Vollzeitbeschäftigung.
Werden nun die tariflichen Wochenstunden überschritten, sind diese auf einem persönlichen Arbeitskonto gutgeschrieben. Die dort angesammelten Stunden kann der Arbeitnehmer jederzeit in Freizeit ausgleichen; bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt die Firma die verbliebenen Reststunden aus. Zusätzlich werden die Überstundenzuschläge immer sofort ausgezahlt.
Fazit: Die sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung mit DGB-Tariflohn ist Standard in der Zeitarbeitsbranche. Und eine gute Wahl für Arbeitnehmer, die in den Genuss derselben Privilegien wie jeder andere Beschäftigte kommen möchten.











