(openPR) Die Folgen des Brexit sind bislang noch unklar. Internationale Unternehmen, die Leistungen von britischen Telefonanbietern beziehen, könnten daher mit Störungen konfrontiert werden. Der Telekommunikationsanbieter TeleForwarding Deutschland GmbH empfiehlt Unternehmen deshalb zu prüfen, ob ihre Telefondienste und entsprechenden Verträge durch den Brexit beeinflusst werden könnten.
Düsseldorf, den 02.04.2019. Auch wenn das Datum und die Bedingungen des Brexits weiterhin unklar sind, ist es sicher, dass der Austritt Großbritanniens aus der EU Folgen haben wird. Davon könnten besonders internationale Unternehmen betroffen sein, die Serviceleistungen von englischen Anbietern beziehen. So können beispielsweise die Servicekosten durch den Währungsverfall steigen. Auch könnten aufgrund der veränderte Gesetzgebung zwischen dem Vereinigten Königreich und Europa Störungen in den Serviceleistungen selbst entstehen. Um den Betriebsablauf nicht zu gefährden, sollten Unternehmen deshalb im Voraus prüfen, ob ihre Telefonverbindungen von solchen Einschränkungen betroffen sein könnten.
Brexit-Check für deutsche Unternehmen empfohlen
Auch Telekommunikationsdienste können vom Brexit betroffen sein. Ein Beispiel sind internationale Servicerufnummern wie 0800-Nummern oder lokale Rufnummern, die von britischen Telefonanbietern bezogen werden. TeleForwarding Deutschland empfiehlt Unternehmen daher die Anbieter ihrer Servicenummern genau zu prüfen. „Unternehmen sind darauf angewiesen, dass Kunden und Mitarbeiter das Unternehmen gerade in unsicheren Zeiten erreichen können.“, weiß Geschäftsführer Hans Lasonder. Aus diesem Grund sollten Unternehmen sicherstellen, dass alle Telefonverbindungen in das und aus dem Vereinigten Königreich einwandfrei funktionieren, damit sich für Kunden und Mitarbeiter keine Einschränkungen ergeben.
Daher empfiehlt TeleForwarding Kunden englischer Anbieter, ihre internationalen Rufnummern zu deutschen oder europäischen Anbietern zu übertragen. „Europäische Anbieter wie TeleForwarding Deutschland sind nicht von Veränderungen des Brexit betroffen.“, erklärt Herr Lasonder. „Damit müssen Unternehmen weder veränderte Vertrags- und Zahlungsbedingungen noch steigende Kosten erwarten, sodass sich für die Kunden und Nutzer der Rufnummern nichts ändern wird.“
Für weitere Informationen und Beratungen zur Absicherung von Unternehmensrufnummern steht TeleForwarding Deutschland gerne zur Verfügung: http://www.teleforwarding.de/kontakt/.













