(openPR) Wer nach der Zukunft des Bürgerradios fragt, unterstellt, dass es eine Zukunft gibt. Dies ist in der kurzen Geschichte der Nichtkommerziellen Lokalradios in Hessen keineswegs selbstverständlich.
Die Hessische Landesregierung plant eine umfangreiche Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes (HPRG). Die erste Lesung im Landtag fand bereits statt, die endgültige Verabschiedung wird möglicherweise noch in diesem Jahr erfolgen.
Radio RheinWelle 92.5, das Lokalradio für Wiesbaden und Umgebung, befürchtet nun, dass durch die bisher vorgesehenen Änderungen im HPRG seine Finanzierungsgrundlage existenziell gefährdet wird.
In den vergangenen Jahren erhielt Radio RheinWelle 92,5 - ebenso wie sechs weitere Nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) in Hessen - jährlich einen Zuschuss von der Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR) zur Finanzierung der ihm übertragenen Aufgaben. Der Zuschuss dient dazu, den Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt werbefreies lokales Radioprogramm anbieten zu können, 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr... Das Programm von Radio RheinWelle 92,5 wird von Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt in eigener Verantwortung und in Ehrenamtlichkeit gestaltet, wodurch die lokale Identität nachhaltig gefördert wird.
Durchläuft dieser Entwurf der Landesregierung in seiner momentanen Fassung das laufende Gesetzgebungsverfahren, sieht der Sender Mittelkürzungen von ca. 40 % auf sich zukommen. Zudem soll die verbleibende Förderung an zusätzliche Medienkompetenzprojekte gekoppelt werden. Radio RheinWelle 92,5 sieht hierin die Gefahr einer starken Einschränkung der Bürgerbeteiligung an ihrem Sender.
Die Macher von Radio RheinWelle 92,5 halten ihren Anspruch auf volle Förderung für gerechtfertigt. Die primäre Aufgabe der Nichtkommerziellen Lokalradios, die nicht zuletzt das demokratische Grundrecht auf freie Meinungsäußerung für alle Bürgerinnen und Bürger garantiert, würde durch derart massive Kürzungen erheblich beeinträchtigt wenn nicht gar unmöglich gemacht. Sofern eine demokratische Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im lokalen Rundfunk politisch wirklich gewollt ist, darf nach Meinung von Radio RheinWelle 92,5 eine finanzielle Grundsicherung durch den Gesetzgeber nicht gefährdet werden. Klargestellt sei, dass hier nicht von einer Förderung durch Steuergelder die Rede ist, sondern durch einen – relativ kleinen – Anteil aus den Rundfunkgebühren.
Die vom Gesetzgeber beabsichtigte Verschiebung der Mittel zugunsten der Medienwirtschaftsförderung zum Nachteil aller Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt ist nach unserer Überzeugung der falsche Weg.
Wir werden alles tun, um den Erhalt des Nichtkommerziellen Lokalradios für die Bürgerinnen und Bürger von Wiesbaden und Umgebung im Rahmen unserer Möglichkeiten sicherzustellen.
Wiesbaden, im Oktober 2006
Radio RheinWelle 92,5 e. V.
Der Vorstand
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