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Forderung ist Forderung! Kleinstforderungen nicht einfach ausbuchen

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Forderung ist Forderung! Kleinstforderungen nicht einfach ausbuchen
Forderung ist Forderung! Kleinstforderungen nicht einfach ausbuchen

(openPR) Auch bei kleinen Beträgen kann eine Rechtsverfolgung sinnvoll sein

Deutsche Unternehmen verschenken über 15 Milliarden Euro jährlich, weil sie unbezahlte Rechnungen nicht eingetrieben haben. Nicht selten entscheiden Schuldner eigenmächtig, welchen Teil einer offenen Forderung sie für berechtigt halten und zu bezahlen bereit sind und welchen nicht. Diese Ausfälle sind auch bei knappen Ressourcen im eigenen Unternehmen vermeidbar! Es werden schnell mal Mahngebühren oder Versandkosten unter den Tisch gekehrt oder der Eigenanteil z. B. einer Arztrechnung einfach nicht beglichen. Viel zu oft noch scheuen sich Unternehmer, geringe Forderungen konsequent einzufordern. Der Zeit-, Nerven- und finanzielle Aufwand scheint für sie in keiner Relation zur Forderung zu stehen.



Kann man sich mit Kleinstforderungen an ein Inkassounternehmen wenden?

Durch Inkassounternehmen, die das Forderungsmanagement von Firmen übernehmen, lassen sich solche Ausfälle deutlich minieren. So lässt sich das außergerichtliche Inkasso realisieren, aber auch das gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Sinnvoll kann oft eine Bonitätsprüfung des Schuldners sein, um sich ein Bild über dessen Status zu machen. In der Vergangenheit hat sich zudem immer wieder gezeigt, dass das telefonische Inkassoverfahren erfolgversprechend sein kann. Neben der eigentlichen Rechnung fallen im Mahnverfahren zusätzliche Kosten an, also Mahngebühren und Auslagen. Diese gehören selbstredend zur Hauptforderung dazu. Hier setzen Nichtzahler gern darauf, dass die Zusatzkosten einfach ignoriert werden. Das ist natürlich nicht zulässig und wird von jedem guten Inkassodienstleister berücksichtigt.

Vorteile der Inanspruchnahme von Inkasso-Unternehmen

Die Einschaltung eines Inkassodienstleisters ist sinnvoll, um von diesem professionellen Schulden eintreiben zu lassen. Gläubiger können das aufwendige Forderungsmanagement effektiv und ressourcenschonend auslagern, was in der Regel schneller zum Zufluss der Liquidität führt. Die Kundenbeziehung bleibt erhalten, da mit dem nötigen Fingerspitzengefühl vorgegangen wird.

Bei der Beauftragung eines Inkassounternehmens hat der Gesetzgeber in § 4 Abs. 5 Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) ausdrücklich festgelegt, dass die Inkassokosten für außergerichtliche Inkassodienstleistungen einer nicht titulierten Forderung nur bis zur Höhe vergleichbarer Rechtsanwaltskosten vom Schuldner zu erstatten sind. Also egal, was Inkassounternehmen und Gläubiger für eine Vergütung im Innenverhältnis vereinbart haben, zu erstatten sind die Kosten nur in Höhe der vergleichbaren Rechtsanwaltskosten. Inkassounternehmen liegen gerade bei kleineren Forderungen bei der außergerichtlichen Inkassodienstleistung oft unter solchen vergleichbaren Rechtsanwaltskosten und arbeiten meist erfolgsbasierend.

Fazit

In ihrer Gesamtheit betrachtet sind Kleinstforderungen oft ein dicker Batzen. Hier hofft oder spekuliert der Schuldner besonders oft darauf, dass Sie ein Mahnverfahren scheuen. Daher Kleinstforderungen nicht ausbuchen, sondern ein professionelles Inkassounternehmen zur Beitreibung beauftragen. Da das Inkassounternehmen schnell offene Forderungen realisieren kann und die Kundenbeziehung bleibt weiterhin in Takt.

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