(openPR) Bei beruflichen Auslandsreisen haften viele Arbeitgeber nach einer aktuellen Information von versicherungskosmos.de ohne dass sie es wissen. Übliche Krankenversicherungen reichen bei weitem nicht aus.
Wer Angestellte auf Dienstreise schickt oder sie ins Ausland entsendet hat für deren finanzielle Belastungen aufzukommen. (§ 17, Abs. 1, SGB V) Wenn beispielsweise ein schwerer Unfall zu andauernder Berufsunfähigkeit oder Krankheit führt oder gar einen Todesfall zur Folge hat, wird der Arbeitgeber mit enormen Kosten im 6- bis 7-stelligen Bereich konfrontiert. Eine spezielle Reisepolice, welche modular auf die Bedürfnisse von Arbeitgebern mit Auslandstätigkeit eingeht, schafft ab sofort Planungssicherheit.
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