(openPR) Die Aufgaben eines Steuerberaters in Frankfurt sind sehr vielseitig und umfassen diverse Tätigkeitsbereiche. Allgemein lassen sich diese in zwei Kategorien unterteilen:
Zum einen in Tätigkeiten, die ausschließlich von einem Steuerberater ausgeführt werden dürfen (sogenannte Vorbehaltsaufgaben), und jene, die mit den Aufgaben eines Steuerberaters vereinbar sind.
Dies alles wird manifestiert im Steuerberatungsgesetz, welches von allen Berufsträgern zu beachten ist. Allerdings gibt dieses keine weiteren Informationen, was unter den vorgenannten Leistungen zu verstehen ist.
Sofern der Steuerberater in Frankfurt mit der laufenden Buchführung des Mandanten beauftragt wird, so kann er zum einen nur die Verbuchung der Geschäftsvorfälle des Mandanten sowie die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung übernehmen, zum anderen, gehört hierzu aber ebenso die Erstellung der Steuererklärung oder einer Einnahme-Überschuss-Rechnung. Die Erstellung der Jahresabschlüsse erfolgt grundsätzlich nach den Grundsätzen des deutschen Handelsgesetzbuches.
Im Einzelnen kann der Steuerberater in Frankfurt ferner die Erstellung einer Eröffnungsbilanz (bei Gründung eines Unternehmens) oder einer Liquidationsbilanz (im Falle einer Insolvenz) übernehmen.
Die Verantwortlichkeit für die Aufstellung des Jahresabschlusses liegt grundsätzlich beim Kaufmann, der das Handelsgewerbe betreibt. § 41 GmbHG weist dem Geschäftsführer die Verantwortlichkeit für die Aufstellung des Jahresabschlusses zu. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass der Kaufmann oder der Geschäftsführer den Jahresabschluss seines Handelsgewerbes bzw. der Gesellschaft persönlich aufstellen muss. Der genannte Personenkreis ist lediglich primär verantwortlich dafür, dass der Jahresabschluss vollständig, richtig und zeitgemäß aufgestellt wird. Die Aufgabe zur Aufstellung des Jahresabschlusses kann auf den Steuerberater delegiert werden, nicht jedoch die Entscheidungen über die Ausübung von Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. IDW S 7, Tz. 1, a.a.O., 624; Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen, Tz. 1). Die Ausübung von Gestaltungsmöglichkeiten obliegt dem Kaufmann bzw. den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Das betrifft insbesondere die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungswahlrechte.
Neben diesen Dienstleistungen im Hinblick auf die Buchhaltung und den Jahresabschluss von einer GmbH oder GmbH & Co. KG in Frankfurt am Main wird auch insbesondere die Führung von laufenden Lohnkonten von dem Steuerberater in Frankfurt (www.steuba.de) angeboten.
Neben den steuerlichen Komplexitäten kommen auch sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten auf die Berater zu, so dass dies einer besonderen Schwierigkeit unterliegt.
Die Leistungen im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung können in der Übernahme bzw. Führung der kompletten Lohnbuchhaltung liegen (dies umfasst z.B. die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen, sowie die Vorbereitung des Zahlungsverkehrs) oder aber in der Einrichtung der Lohnbuchhaltung i.e. Eingabe und Pflege der Arbeitnehmer- bzw. Mandantenstammdaten.









