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CROWDINVESTING: Private Unternehmensfinanzierung Chance und Risiko.

Bild: CROWDINVESTING: Private Unternehmensfinanzierung Chance und Risiko.
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(openPR) Unternehmen die keine Finanzmittel über traditionelle Kanäle bekommen, versuchen vermehrt über Crowdinvesting Kapital einzusammeln. Online wird ein Geschäftsmodell vorgestellt und nach entsprechenden Investoren gesucht.

Aber Vorsicht ist geboten. Die Geschäftsmodelle werden oft mit blumigen Marketingsprüchen beworben, die mit der Realität wenig zu tun haben. Am Ende steht dann oft die Insolvenz.



Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 29. 10. 2018 auf www.investmentcheck.de wieder:

***

moovin ist leider kein Einzelfall. Seedmatch und BaFin machen keinen guten Job

29.10.2018 • Der Prozess der Immobilienvermarktung und –Vermittlung ist angeblich verstaubt und festgefahren. Deshalb will moovin alles digitalisieren und damit den Markt aufrollen. Das im März 2015 gegründete Unternehmen moovin Immobilien GmbH startete zur Finanzierung in 2016 über Seedmatch ein Crowdfunding.

294 Investoren gaben 300.000 Euro, um das Unternehmen voranzubringen. Heute braucht moovin erneut Geld. Das neue Funding kumuliert allerdings viele der typischen Probleme, die Crowdfundings in ihrer heutigen Form sehr problematisch machen.

moovin

moovin 2

Funding 2016.

Zwischen 100.000 und bis zu 300.000 Euro suchte Seedmatch für moovin ab September 2016. Im Dezember erfolgte die Schließung mit dem Maximalbetrag. Damit gehörte den Anlegern zwölf Prozent an moovin, weil die Pre-Money-Bewertung für die eigentlich überschuldete GmbH bei 2,2 Millionen Euro angesetzt war. Die Verkaufsunterlagen von damals bezifferten einen für 2016 geplanten Jahresumsatz von 318.000 Euro. Ab 2017 sollten es 1,1 Millionen und in 2018 schon 2,1 Millionen Euro sein. In diesem Jahr war geplant Geld zu verdienen. Immerhin 340.000 Euro Gewinn standen für 2018 nach der Vorschau auf der Uhr. Zum frühestmöglichen Rückzahlungszeitpunkt Ende 2021 hätten Anleger sensationelle Gewinne verbucht, denn in diesem Jahr wollte moovin schon fast drei Millionen Euro verdienen.

Funding 2018.

Das Geschäftsmodell hat bisher nicht gezündet. moovin ist per Ende 2017 immer noch überschuldet und weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 380.000 Euro aus (entspricht 66 Prozent der Bilanzsumme). Frisches Geld wird benötigt und Seedmatch steht wieder parat. Dieses Mal werden bis zu 500.000 Euro gesucht. Und um die Verwässerung für die Altgesellschafter nicht so schlimm ausfallen zu lassen, wird die Unternehmensbewertung vor dem Crowdfunding mit 5,5 Millionen Euro angesetzt.

Transparenzverstöße.

Unabhängig von den fragwürdigen Bewertungsansätzen sollten Anleger bedenken, dass moovin extrem intransparent ist. Denn aufgrund des Fundings in 2016 ist es verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Für 2016 wäre das folglich der 30. Juni 2017 gewesen. Stattdessen wurde es April 2018, bis sie den Abschluss einreichten. Nächster Verstoß ist die Hinterlegung, statt die Zahlen zu veröffentlichen, wie es das Vermögensanlagengesetz vorschreibt. Und wem das noch nicht reicht, der muss sich den hinterlegten Abschluss gegen Gebühr nur besorgen, um zu sehen, dass der Inhalt ebenfalls nicht den gesetzlichen Vorgaben für ein Unternehmen mit Kapitalmarktbezug entspricht.

Ausreden.

Auf Anfrage, warum die gesetzlichen Transparenzpflichten nicht eingehalten werden, erklärte die „Managerin Corporate Communications“ von Seedmatch, dass der Jahresabschluss 2017 auf Seedmatch veröffentlicht sei. Ähnliches erklärte Mercedes Zierau von der Abteilung „Finance & Business Intelligence“ bei der moovin Immobilien GmbH: „Unser Jahresabschluss 2017 ist auf Seedmatch veröffentlicht und kann dort gerne eingesehen werden. Wir sind uns hier unseren Transparenzpflichten bewusst.“ Wirklich? Es würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen, die sehr umfangreichen Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes zu den Bekanntmachungspflichten zu zitieren. Vielleicht sollten die Macher von Seedmatch und moovin die Paragraphen ab 23 auch mal lesen, damit sie wissen, was die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttransparenz ist.

BaFin.

Den Mitarbeitern der Finanzaufsicht BaFin zu raten, das Vermögensanlagengesetz zu lesen, ist sicher nicht nötig. Denn die kennen das Gesetz vermutlich auswendig. Aber der Rat es zu beachten, wäre vielleicht hilfreich. Denn auch wenn die BaFin die zur Gestattung bei ihr eingereichten Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) nicht inhaltlich prüft, so sollte doch der formale Verstoß gegen die Transparenzpflichten auffallen. Im VIB vom 2. Oktober 2018 ist ausgeführt, dass der letzte aufgestellte Jahresabschluss das Jahr 2016 betrifft. Damit war er bereits 21 Monate alt. Eine Beanstandung gab trotzdem nicht. Ob das die BaFin störte, hat investmentcheck Seedmatch gefragt: „Die BaFin hat die zweite Finanzierungsrunde von moovin bei Seedmatch ohne Auflagen genehmigt.“

Haftung.

Der Fall von moovin ist leider keine Ausnahme. Die Crowd-Plattformen wollen Geld einsammeln und damit verdienen. Sie sind bei der Auswahl ihrer Investments nicht wählerisch genug. Seedmatch spricht keine Investitionsempfehlungen aus und wird auch nicht als Berater, sondern nur als Vermittler tätig. Die Investorenhinweise schieben die Verantwortung komplett auf den Anleger: „Durch Seedmatch erfolgt nur eine Vorauswahl der Startups auf Basis des Investmentfokus’ und nach bestimmten formalen Kriterien. [...] Seedmatch prüft nicht, ob und inwieweit ein Investment in das Startup wirtschaftlich sinnvoll ist.“

Loipfinger’s Meinung.

Gebetsmühlenartig wiederhole ich die strukturellen Probleme des Crowdmarktes. Ich habe es auch ausführlich in meinem Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ beschrieben. Hier wird gerade das Vertrauen in eine sinnvolle und volkswirtschaftlich wichtige Idee der privaten Unternehmensfinanzierung zerstört. Anleger werden reihenweise Geld verlieren und in den Glücksfällen erfolgreicher Investments mit Krümeln abgespeist. Die BaFin, die ohnehin nur wenige formale Pflichten übernommen hat, erfüllt nicht einmal diese und unterstützt damit zweifelhafte Marktakteure. Meinen täglichen Frust gibt mir heute. Die BaFin sorgt schon dafür....

Link zum Beitrag

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

• Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CROWDINVESTING anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft CROWDINVESTING kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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