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Insolvenzanfechtung: Kaum Verbesserungen

Bild: Insolvenzanfechtung: Kaum Verbesserungen

(openPR) Vor anderthalb Jahren hat der deutsche Bundestag eine Reform der Insolvenzanfechtung beschlossen. So hat es der Insolvenzverwalter nun deutlich schwerer, Zahlungen des insolventen Unternehmens zurückzufordern, die vor der Insolvenz getätigt wurden. Doch GFL sieht trotz der Gesetzesänderung keine deutlichen Verbesserungen: Die Schadenzahlungen sind weiterhin auf hohem Niveau.

Für viele Unternehmer verschlechtert sich die Lage sogar: Da die Schadenzahlungen angezogen haben, hat ein Kreditversicherer sogar seine Prämien angehoben. GFL-Geschäftsstellenleiter Fabian Sarafin weiß aus Gesprächen mit Kunden: „Bei Limitstreichungen oder anderen negativen Information über den Schuldner herrscht eine hohe Unsicherheit, ob man weiter Geschäfte mit ihm eingehen soll, da das Risiko der Anfechtung vorliegt.“ Die Gefahr: Rutscht ein Kunde in die Insolvenz, kann es sein, dass Zahlungen noch bis zu vier Jahre später wieder an den Insolvenzverwalter herausgegeben werden müssen.

„Prominente Fälle in der Vergangenheit, wie Teldafax, haben das Thema ins Bewusstsein gebracht – heute haben wir es meist mit kleineren bis mittelgroßen Fällen zu tun“, berichtet Sarafin. „Diese werden nicht über Fachmedien verbreitet und erwecken so den Anschein, das Thema hätte sich verbessert – das ist aber leider ein Trugschluss.“

Sein Rat: Unternehmen sollten sich im Rahmen des Risikomanagements kritisch mit dem Thema auseinandersetzen. Viele Kreditversicherer bieten spezielle Anfechtungsversicherungen, die rückwirkend schützen.

Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Homepage: www.gfl-broker.de/anfechtungsversicherung oder unter www.blog.gfl-broker.de/2018/10/insolvenzanfechtung-kaum-verbesserungen/

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