(openPR) Am 25.09.2019 haben sich auf Einladung der VTA Software & Service GmbH 40 Vertreter deutscher Mineralöl- und Biokraftstoffunternehmen zum 5. VTA-BIOFUELS-Workshop in Gelsenkirchen getroffen.
Unter der Leitung von Johannes Kuhlmann, geschäftsführender Gesellschafter der VTA Software & Service GmbH, waren die rechtlichen Änderungen zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote sowie deren Auswirkungen auf die Mineralölbranche zentrale Themen der Veranstaltung. Zeitnah betrifft dies Regelungen, die unter anderem aus der Ende 2017 verabschiedeten „38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BImSchV)“ folgen. Ihre konkrete Umsetzung befindet sich jedoch noch in der Diskussion. Langfristig werden zudem Änderungen durch die Neuregelung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) für die Zeit von 2021 bis 2030 zu erwarten sein.
Alles in allem wird es zu einer Ausweitung des administrativen Aufwands, aber auch zu einer Erweiterung der Erfüllungsoptionen kommen. Diese Anforderungen zu beherrschen, bedarf auch in der Zukunft guter IT-basierter Werkzeuge wie z.B. VTA-Biofuels. In den einzelnen Vorträgen wurden dazu wesentliche Aspekte fachkundig und detailliert erläutert. Im Folgenden werden die Inhalte zusammenfassend dargestellt.
1. Anforderungen an die Berichtspflichten
Wie schon in den vergangenen Jahren lieferten Inga Tölke, MEW Mittelständische Energiewirtschaft e.V., und Jürgen Abend, MWV Mineralölwirtschaftsverband e.V., einen Überblick der rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie erläuterten die Anforderungen an die Berichtspflichten für das Quotenjahr 2018 aufgrund der 38. BImSchV. Dabei stellt vor allem die Angabe von Ursprung und Erwerbsort jedes Typs von in Verkehr gebrachten Kraftstoffen eine große Herausforderung dar. Nicht nur, dass diese nicht immer bekannt sind und die Lieferkette auch nicht offengelegt werden soll, der administrativ hohe Aufwand muss betrieben werden, obwohl die Berichtspflicht voraussichtlich bis 2020 befristet ist.
Eine weitere Einschränkung für die Unternehmen bildet die Obergrenze der energetischen Menge von 6,5 % für konventionelle Biokraftstoffe ab 2018. Mit Hilfe der Angaben auf den Nachhaltigkeitsnachweisen und den hinterlegten Regularien in VTA-Biofuels kann diese Ein-haltung überwacht werden.
Abzuwarten bleibt, ob die Bundesregierung von ihrer Möglichkeit Gebrauch macht, den Übertrag einer Übererfüllung der THG-Quote in 2019 auf das Jahr 2020 auszusetzen.
Die langfristige Ausrichtung orientiert sich weiterhin an den europäischen Vorgaben. Dazu soll noch in 2018 das Gesetzgebungsverfahren zu RED II abgeschlossen und bis spätestens 30. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Nach aktuellem Stand gibt RED II für den Verkehrssektor bis 2030 eine verbindliche energetische Quote von 14 % erneuerbarer Energien vor, wobei je nach Energietyp Mehrfachanrechnungen berücksichtigt werden können. Neben Begrenzungen für konventionelle Biokraftstoffe bzw. UCOME und tierische Fette werden aber auch Mindestanteile für fortschrittliche Biokraftstoffe festgelegt. Neben Unsicherheiten, ob fortschrittliche Biokraftstoffe überhaupt ausreichend zur Verfügung stehen werden, bedarf es hier eines hohen Aufwands, um die verschiedenen Kriterien – Mehrfachanrechnung, Begrenzung, Mindestquote – zu berücksichtigen.
Insgesamt gibt es laut Tölke und Abend auch Ende 2018 noch zahlreiche offene Fragen und Unwägbarkeiten für die weitere Entwicklung der Dekarbonisierung im Verkehrssektor.
2. Errechnung der TGH-Reduzierung
Die Methoden zur Errechnung der TGH-Reduzierung eingesetzter Biokraftstoffe erläuterte im Anschluss Horst Fehrenbach, Fachbereichsleiter Ressourcen, Biomasse und Ernährung bei der ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH. ifeu forscht und berät weltweit zu Nachhaltigkeitsthemen, u.a. auch im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. 2013 hat ifeu mit BioGrace einen von in der EU an-erkannten excelbasierten Rechner für THG-Emissionen veröffentlicht. Dieser berechnet anhand der in der RED zugrunde gelegten Berechnungsregeln und Standardwerte die Emissionen für eine Vielzahl unterschiedlicher Biokraftstoffe.
Fehrenbach stellte klar, dass die enorme Anzahl beeinflussender Faktoren die Nutzbarkeit des Systems auf Experten einschränkte. Daher habe man mit Enzo II die Entwicklung eines modularen Systems zur stufenweisen Berechnung der Emissionen gestartet. Enzo bietet spezielle Masken für einzelne Akteure der Herstellungskette wie z.B. Anbaubetriebe, Ölmühle oder die letzte Schnittstelle und setzt dabei die Anforderungen gemäß der EU-Richtlinie 2009/28/EG um. Den Teilnehmern wurde dabei auf beeindruckende Weise veranschaulicht, welche Komplexität in der Ermittlung der Emissionsangaben auf den Nachhaltigkeitsnachweisen steckt.
3. Umsetzung mit VTA-Biofuels
Anschließend stellte Daniel Koslowski, Leiter Dekarbonisierung bei der VTA Software & Service GmbH, vor, welche neueren Entwicklungen am System VTA-Biofuels den Nutzern bereitgestellt werden. Diese setzen Anforderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, wie diese in den vorangegangenen Beiträgen vorgetragen wurden, um. So wendet sich eine Erweiterung im Speziellen an Unternehmen, die Kraftstoffe mit biogenen Anteilen aus Deutschland nach Österreich exportieren. Es kann ein zusätzliches Konto im System Nabisy der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung direkt in VTA-Biofuels eingebunden werden. Die Abwicklung der Nachweisübertragung über dieses Interimskonto auf das Empfängerkonto in Österreich erfolgt dann auf Basis übersichtlicher Listen über VTA-Biofuels.
Ebenso können nun auch Nachhaltigkeitsnachweise durch VTA-Biofuels erstellt werden, die durch CoProcessing entstanden sind. Beim CoProcessing werden in einer Raffinerie nachhaltige Bioöle zusammen mit fossilem Rohöl durch eine Hydrieranlage verarbeitet. Für das auf diese Weise nachhaltig erzeugte HVO (Hydrated Vegetable Oil – hydriertes Pflanzenöl) können dann die Raffinerien als so genannte letzte Schnittstelle in Nabisy Nachhaltigkeitsnachweise erstellen. Dabei wird durch VTA-Biofuels die komplette Dokumentationspflicht, von der Einlieferung der Bioöle über die Verarbeitung in der Hydrieranlage bis zur Erstellung der Nachhaltigkeitsnachweise, erfüllt.
Daniel Koslowski kündigte auch an, dass, wie in der Vergangenheit auch, die Quotenberichte gemäß der Vorgabe der zuständigen Stelle in Cottbus in VTA-Biofuels umgesetzt würden. Derzeit seien noch keine Vorlagen bekannt. Ebenso würden auch die zusätzlich geforderten Anlagen zur Trennung nach konventionellen und nicht konventionellen Biokraftstoffen automatisch erstellt.
Zur Erleichterung der Arbeit mit VTA-Biofuels stellte er anschließend das neue Hilfesystem für VTA-Biofuels sowie ein zusätzliches Schulungskonzept vor. Dieses soll den Kunden über eine monatliche Webseminarreihe die Möglichkeit geben, fortlaufend über wichtige Themen rund um VTA-Biofuels informiert zu werden. Zur Festigung des Erlernten wird zu jeder Schulung ein Video erzeugt, dass den Teilnehmern im Anschluss bereitgestellt wird. Darüber hinaus bietet VTA weiterhin noch individuelle Schulungen an, die beim Kunden oder auch bei VTA in Gelsenkirchen durchgeführt werden können.
Zum Abschluss wurde noch einmal auf die erforderlichen Anpassungen in VTA-Biofuels für das Jahr 2019 und die Folgejahre eingegangen. Hierzu zählen z.B. die erweiterten Berichtspflichten, die Beachtung der Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe oder die Berücksichtigung zusätzlicher Erfüllungsoptionen (Elektrizität, Gas). Darüber hinaus wurde angekündigt, dass VTA ab 2019 mit VTA-Biofuels NL auch eine Implementierung des Systems gemäß der Vorgaben in den Niederlanden anbieten würde.









