(openPR) Mineralölbranche erörtert zukünftige Entwicklungen der THG-Reduzierung
Gelsenkirchen. Am 21.11.2017 haben sich auf Einladung der VTA Software & Service GmbH über 45 Vertreter der deutschen Mineralölunternehmen zum 4. VTA-BIOFUELS-Workshop in Essen getroffen.
Unter der Leitung von Johannes Kuhlmann, Geschäftsführer der VTA Software & Service GmbH, waren die anstehenden rechtlichen Änderungen zur Erfüllung der Anforderungen der Treibhausgasreduzierung sowie deren Auswirkungen auf die Mineralölbranche zentrale Themen der Veranstaltung. Dabei wurde schnell klar: Diese Anforderungen können nicht mehr rein national betrachtet werden, sondern müssen verstärkt in den europäischen Kontext gestellt werden. National werden diese unter anderem in der „38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BImSchV)“ festgelegt, die bereits seit Mitte 2016 diskutiert und am folgenden Tag (22. November 2017) vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Kritisch dabei ist, dass die Anforderungen dieser Verordnung bereits zum 01. Januar 2018 umgesetzt werden müssen, der Wirtschaft aber daher nicht viel Zeit bleibt, sich darauf vorzubereiten. Der Workshop sollte hier Unterstützung leisten und in gebündelter Form über die aktuelle Lage informieren.
Wie bereits im letzten Jahr begann der Workshop mit dem Vortrag von Inga Tölke, MEW, und Jürgen Abend, MWV. Sie erläuterten aktuelle Entwicklungen der Treibhausgasquote in Deutschland, wobei sie diese in den Kontext der europäischen Klima- und Energiepolitik stellten. Anschließend informierten sie über die THG-Minderung und den Einsatz biogener Kraftstoffe durch den aktuellen Kommissionsvorschlag zur Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) in Europa.
Dr. Norbert Schmitz, Geschäftsführer der ISCC System GmbH knüpfte hier an und brachte den Teilnehmern diese wichtigen Themen aus Sicht eines Zertifizierungsunternehmens näher.
Danach stellte Daniel Koslowski von VTA neue oder bisher selten genutzte Funktionalitäten von VTA-Biofuels vor. Hierbei gab es zu fast allen Bereichen der Anwendung einige Hinweise auf die Art der Nutzung bzw. auf neue Features. In einer abschließenden Diskussionsrunde wurden noch weitere Anregungen zur Verbesserung von VTA-Biofuels besprochen. Die Teilnehmer brachten dabei ebenfalls zum Ausdruck, dass diese Veranstaltung, die sich schon in der Vergangenheit bewährt hat, auch in den nächsten Jahren turnusmäßig durchgeführt werden sollte.
Details zu den Vortragsinhalten
1. Treibhausgasquote in Deutschland (MEW / MWV)
Inga Tölke, MEW, und Jürgen Abend, MWV, informierten in ihrem Vortrag über die „Treibhausgasquote in Deutschland – Aktuelle Entwicklungen im Kontext der europäischen Klima- und Energiepolitik“. Inhaltlich konnten folgende Erkenntnisse festgehalten werden:
// Die Anwendung der neuen fossilen Komparatoren
- Basiswert angepasst von 83,8 auf 94,1 kgCO2eq/GJ
- Komparator für OK bei 93,3 und für DK bei 95,1 kgCO2eq/GJ
// Einführung einer Obergrenze für die Anrechnung konventioneller Biokraftstoffe und eines Mindestanteils fortschrittlicher Kraftstoffe
// Erweiterte Anforderungen an die Ausweisung zur THG-Emission auf Nachhaltigkeitsnachweisen für Biokraftstoffe, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten in Verkehr gebracht werden sollen.
// Erhöhung der THG-Emissionen für FAME durch die Anrechnung des Einsatzes von fossilem Methanol in der Herstellung
// Die Bewertung von Biokraftstoffen mit einer THG-Minderung von < 50% als nicht nachhaltig ab 01.01.2018
// Mögliche Einschränkung der Übertragung einer Quotenübererfüllung von 2019 auf 2020, die mit europäischem Recht begründet wird.
Ergänzend dazu informierte VTA die Teilnehmer über die Anzahl der Nachhaltigkeitsnachweise mit einer THG-Minderung von weniger als 50% und bot den Teilnehmern an, individuell mit ihnen Wege zur Vermeidung des Verlustes nachhaltiger Mengen aufgrund dieser Regelung zu erarbeiten.
Des Weiteren wurden im Vortrag von Frau Tölke und Herrn Abend die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf den Einsatz biogener Kraftstoffe durch den aktuellen Kommissionsvorschlag zur Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) in Europa erörtert. Dabei wurden insbesondere folgende Schwerpunkte aufgegriffen:
// Ein verbindliches europäisches Gesamtziel für erneuerbare Energien bis 2030
// Die Einbeziehung des Verkehrssektors
// Neue Berechnungsvorschriften für Anteile aus erneuerbaren Energien
// Die differenzierte Betrachtung konventioneller und fortschrittlicher (moderner) Bio-kraftstoffe einschließlich entsprechender Unterquoten für moderne Biokraftstoffe
// Mehrfachanrechnungen z. B. von Elektrizität aus erneuerbaren Energien im Verkehrssektor
2. Verwendung von Biomasse (ISCC System GmbH)
Anschließend brachte Dr. Norbert Schmitz, Geschäftsführer der ISCC System GmbH - eines der führenden Nachhaltigkeitszertifizierungssysteme mit weltweiter Anwendung - den Teilnehmern viele der zuvor schon angesprochenen Themen aus Sicht eines Zertifizierungssystems nahe.
Schmitz informierte über die vier zentralen Verwendungen von Biomasse: Energie, Nahrungsmittel, Futtermittel und Chemie. Einzig für die Nutzung im Kraftstoffsektor seien dabei Nachhaltigkeitsanforderungen in Europa gesetzlich definiert. Für die anderen Sektoren gäbe es keine gesetzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen, auch wenn eine Harmonisierung durchaus sinnvoll wäre. Das ISCC-Zertifizierungssystem sei neben dem Biokraftstoffbereich jedoch auch für die Nahrungsmittel- und Futtermittelindustrie sowie die chemisch-technischen Märkte anwendbar. Im Kraftstoffsektor ließen sich die europäischen Anforderungen, wie bereits oben erwähnt, aus der Renewable Energy Directive (RED) und der Fuel Quality Directive (FQD) ableiten. So sei es für Biokraftstoffe, die in der EU auf den Markt gebracht werden, erforderlich, eine Zertifizierung bei einem durch die europäische Kommission anerkannten Zertifizierungssystem nachzuweisen. Dies habe allerdings eine Kontrolle der kompletten Lieferkette von der Anbauregion bis zur Quotenanrechnung zur Folge.
Neben der Kategorisierung der Biokraftstoffe in konventionelle und fortschrittliche Kraftstoffe werde zukünftig auch die Betrachtung der indirekten Landnutzungsänderungen (ILUC) eine wachsende Bedeutung erhalten. Dies berücksichtige ISCC bereits und zertifiziert innovative Kraftstoffe, wie beispielsweise nicht-biobasierte erneuerbare Kraftstoffe mit CO2 als Rohmaterial. Um sicherzustellen, dass keine Landnutzungsänderung stattfindet verwende ISCC innovative Tools wie GRAS (Global Risk Assessment Services), welches solche mit Hilfe der Nutzung von Satellitenbildern aufdeckt. Insgesamt sei es durch die Zertifizierung möglich, nachhaltig erzeugte Biokraftstoffe Schritt für Schritt zurückzuverfolgen. Zudem ging Schmitz auf die bereits zuvor angesprochenen Änderungen in der Berechnung der THG-Emissionen und der Ausweisung der geforderten Werte auf den Nachweisen ein, die von den Systemnutzern im Rahmen der Zertifizierung umgesetzt werden müssen.
In seiner Zusammenfassung erläuterte Schmitz unter anderem, dass nach langer Pionierarbeit mit RED und FQD verlässliche rechtliche Grundlagen für die Biokraftstoffnachhaltigkeit gegeben seien und diese auch auf andere Märkte ausgeweitet werden könnten, um den weiteren Verlust von biodiversen und kohlenstoffhaltigen Flächen zu vermeiden.
3. Neue Funktionalitäten VTA-Biofuels (VTA Software & Service GmbH)
Im Abschließenden Beitrag von Daniel Koslowski wurden neue oder bisher selten genutzte Funktionalitäten vorgestellt. Hierbei gab es zu fast allen Bereichen der Anwendung einige Hinweise auf die Art der Nutzung bzw. auf neue Features. Die kleineren Anpassungen zur allgemeinen Funktionsweise von VTA-Biofuels, der Bilanzierung der JV-Raffinerien und der Behandlung von Nachweisen wurden kurz anhand von Screenshots und ein paar ergänzenden Worten vorgestellt.
Im Anschluss wurden die zwei neuen, großen Funktionserweiterungen im Detail erläutert:
// Bilanzierungsregeln
// Vorzeitige Nachweisverteilung
Bei den Bilanzierungsregeln könne ab sofort die Verteilung der Nachweise gemäß den eigenen Wünschen automatisiert gesteuert werden. Dabei würden die Regeln feingliedrig auf verschiedenste Weise erstellt, z.B. sei eine Definition pro Warenempfänger, pro Produkt oder pro Abgangslager möglich. Jede einzelne Eigenschaft eines Nachhaltigkeitsnachweises könne somit bei der Verteilung berücksichtigt werden.
Bei der vorzeitigen Verteilung sei es möglich, Nachweise schon an Empfänger zu verteilen, obwohl noch nicht alle Daten zu einer Bilanz vollständig erfasst sind. Dies sei unter anderem dann notwendig, wenn ein Warenempfänger im Ausland an die in seinem Land geltenden Fristen zum Erhalt eines Nachweises gebunden sei. Dann könne dieser Warenempfänger mitunter nicht abwarten, bis die Biomengenbilanz geschlossen ist, sondern müsse vorzeitig mit Nachweisen versorgt werden.
Zum Abschluss wurde noch einmal auf die erforderlichen Anpassungen in VTA-Biofuels für das Jahr 2018 und die Folgejahre eingegangen. Hierzu zählen z.B. die Anpassungen der Komparatoren, automatische Ermittlung und Kennzeichnung von unbrauchbaren Nachweisen (z.B. THG-MP kleiner 50%) oder die Ergänzung der Eingaben zur Quotenanmeldung mit den neuen Erfüllungsoptionen (u.a. LPG, LNG und CNG). Darüber hinaus wurden noch die Themen Co-Processing und Upstream Emission Reduction (UER) angeschnitten.
Web: www.vta-software.de











