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Sofortiger Anspruch auf das Arbeitszeugnis bei einer Kündigung

27.08.201808:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Sofortiger Anspruch auf das Arbeitszeugnis bei einer Kündigung
Kanzlei Pagels als Ansprechpartner nach einer Kündigung
Kanzlei Pagels als Ansprechpartner nach einer Kündigung

(openPR) In solch einem Fall ist schnelles Handeln wichtig. Die Rechtsanwaltskanzlei Pagels ist eine in Frankfurt Nordend ansässige Kanzlei. Die Anwälte beraten in allen Fragen des Arbeitsrechtes.
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Die Wichtigkeit eines guten Zeugnisses



Das deutsche Arbeitsrecht umfasst Bereiche, wie z.B. den Arbeitsvertrag, Elternzeit, Teilzeit, Lohnausfall. Aber auch alle Fakten, die mit einer Abmahnung oder gar einer Kündigung in Zusammenhang stehen. Wie zum Beispiel den Aufhebungsvertrag oder die Abfindung nach Kündigung durch den Arbeitgeber.

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kommt es in vielen Fällen zu einer für den Arbeitnehmer äußerst belastenden Situation. Direkt im Anschluss soll ein neuer Arbeitsplatz gesucht werden, denn niemand möchte abhängig von der Arbeitsagentur oder vielleicht sogar vom Jobcenter werden. Wichtig für eine erfolgreiche Arbeitsplatzsuche ist neben den Kernkompetenzen für das jeweilige Arbeitsverhältnis auch das Arbeitszeugnis. Die Arbeitssuchenden sollten bei einer Bewerbung eine lückenlose Zeugnishistorie vorweisen, damit sie eine Chance auf ein Vorstellungsgespräch erhalten.

Deshalb sollten Arbeitssuchende direkt bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen, denn der Arbeitgeber ist bei Tätigkeiten, die länger als sechs Wochen andauerten zur Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses verpflichtet!

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber hat der gekündigte Arbeitnehmer nach dem Arbeitsgesetz Anspruch auf die Ausstellung eines wohlwollenden Zeugnisses. Denn dies erhöht die Chancen massiv, im Anschluss an das bestehende Arbeitsverhältnis zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und vielleicht eingestellt zu werden. Zeugnisse sollten positiv formuliert sein, daher sollte auf die enthaltenen Formulierungen ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Allerdings gibt es unter den Mitarbeitern von Personalabteilungen eine Art von Umschreibungen, mit deren Hilfe schlechte Leistungen in positive Formulierungen umgeändert werden. Im Zweifelsfall sollte man das Zeugnis durch einen Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen, der dem Arbeitgeber gegebenenfalls eine Aufforderung zur Zeugnisänderung zukommen lässt. Denn durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes lässt sich häufig im Arbeitsrecht ein gutes Arbeitszeugnis auch nach einer Kündigung durchsetzen.

Dies sollte im Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden

Einige Punkte sollten im Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden. Dies sind Tätigkeiten im Betriebs- und Personalrat oder eine Gewerkschaftszugehörigkeit. Außerdem sollte der Gesundheitszustand, eine Schwangerschaft oder das Bekanntsein eines Kinderwunschs nicht erwähnt werden.

Grund der Hinauszögerung

Manche Arbeitgeber zögern eine Zeugniserstellung hinaus, da sie befürchten, dass die Motivation des Arbeitnehmers seiner Arbeit wie gewünscht nachzukommen sinken könnte, sobald er sein Zeugnis ausgehändigt bekommt. Für diesen Fall hat der Arbeitgeber zunächst ein Zwischenzeugnis auszustellen.

Pressekontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Pagels
Oberweg 59
60318 Frankfurt am Main
Web: www.pagels-arbeitsrecht-frankfurt.de
Mail: E-Mail




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Pressekontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Pagels
Frau Mira Oedenkoven-Pagels
Oberweg 59
60318 Frankfurt am Main

fon ..: 06929801997
web ..: http://www.pagels-arbeitsrecht-frankfurt.de
email : E-Mail

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