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Achtung Rücktritt Lebensversicherung: Jetzt trennt sich die Spreu vom Weizen!

Bild: Achtung Rücktritt Lebensversicherung: Jetzt trennt sich die Spreu vom Weizen!
LOGO des BSZ e.V.
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(openPR) Wie die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft soeben mitteilt, drücken sich Versicherungen in Österreich und Liechtenstein seit einigen Wochen massiv vor Verhandlungen und spielen noch mehr auf Zeit.

Sie sind nicht mehr vergleichsbereit und brechen Vergleichsverhandlungen, die bereits auf gutem Wege waren, sogar ab. Wie konnte es dazu kommen?



Was ist passiert?

Die „Taschenspieler-Tricks“ der Versicherungen

Tausende Geschädigte klagen in den letzten beiden Jahren mit Hilfe von Prozessfinanzierungsgesellschaften wie mit dem hier berichtenden Partner des BSZ e.V. – von Versicherungen Schadensersatz ein. Oft werden relativ rasch Vergleiche erzielt, da eine schnelle Lösung auch im Sinne der Versicherung liegt. Heimlich, still und leise versuchen sie ihr Fehltreten unter den Tisch zu kehren und kein öffentliches Ärgernis zu erregen.

• Andere Prozessfinanzierer rühmen sich in den Medien regelmäßig mit den Vergleichen, die sie erzielt haben. Aber öffentlichkeitswirksame Abschlüsse sind nicht zwingend die besten, das weiß die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft. Diese Gesellschaft ist nicht auf den schnellen Euro aus, sondern bestrebt, das Maximum für die Geschädigten herauszuholen. Dieser Prozessfinanzierer übt kontinuierlich Druck auf die Versicherungen aus und kämpft dabei für die Ansprüche der Geschädigten – und das, ohne in der Öffentlichkeit damit zu prahlen.

Langsam aber sicher ist die Anzahl der Kläger – vertreten durch verschiedene Prozessfinanzierer - aber so hoch, dass die Versicherungen selbst „verunsichert“ sind. Und damit beginnen die „Taschenspieler-Tricks“ der Versicherungen: Monate des Aufschiebens und Bemühungen, die Prozesse zu verzögern. Mit allen Mitteln versuchen die Versicherungen, sich vor ihrer Verantwortung zu drücken – Verträge werden nicht herausgegeben, Fristen nicht eingehalten...

...Aber der Gipfel der Dreistigkeit ist das Begehren nach einem Gesetz, das den Rücktritt von der Lebensversicherung nicht mehr unbegrenzt möglich macht bzw. die Geschädigten deutlich schlechter stellt.

Wie sieht die aktuelle Situation aus?

Die „Rolle rückwärts“ der Versicherungen

Und manchmal gehen Wünsche doch in Erfüllung! Eben diese Gesetzesänderung tritt zum 1.1.2019 in Österreich in Kraft. Geschädigte sollen nur noch höchstens ein Jahr nach Vertragsabschluss die eingezahlten Prämien zurückbekommen – und das ohne Zinsen. Ab dem zweiten Jahr stünden Geschädigten dann nur noch der Rückkaufswert (meist 20 bis 40 Prozent unter den eingezahlten Prämien) zu.

• Ein Geschenk für alle Versicherungen – und was machen diese nun bei den anstehenden Vergleichen mit Geschädigten? Dasselbe, was jeder routinierte Fußballer bei einer 1:0 Führung in der 92. Minute macht: Zeit schinden!

Seit einigen Wochen sind Versicherungen plötzlich überhaupt nicht mehr vergleichsbereit und rudern sogar zurück. Prozesse werden vermieden oder sogar abgebrochen. Warum? Sie denken sich, dass sie ab 1.1.2019 fein aus dem Schneider sind. Aber nicht mit der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Auch wenn sich der Kampf gegen Versicherungsgesellschaften noch so schwer gestaltet, diese Gesellschaft bleibt am Ball.

Seit nun mehr als zweieinhalb Jahren erkämpft dieser Prozessfinanzierer die besten Vergleiche für Versicherungsgeschädigte. Die Zahlen stehen für sich:

• Mehr als 10.000 Geschädigte vertrauen bereits auf diese Gesellschaft und ihre Anwälte

• 400 Klagen wurden bereits erfolgreich abgewickelt. Für alle Geschädigten in diesen Fällen wurden gute Vergleiche erzielt: Alles, was geklagt wurde, wurde gewonnen oder verglichen.

• Der Streitwert der von der Gesellschaft bearbeiteten Fälle liegt
durchschnittlich zwischen 5.000 und 15.000€.

• Die Rückforderungen der Rechtsanwälte für die Geschädigten werden zusätzlich mit 4% verzinst, infolge der Kapitalertragssteuer kommt dies einem Sparbuch mit einer Verzinsung von 5,33% gleich.

• Weitere 1.000 Fälle liegen bereits am Tisch dieses Prozessfinanzierers und seiner Anwälte. Diese schließen praktisch alle in Österreich und Liechtenstein tätigen Versicherungen ein.

Wie geht die Prozessfinanzierungsgesellschaft weiter vor?

Jetzt geht es auf die Zielgerade!

Vor dem Hintergrund des mit 1.1.2019 in Kraft tretenden Gesetzes: Die Zeit drängt!

Die Gesellschaft ruft zusätzlich die Millionen Geschädigte dazu auf, die bislang noch keine Hilfe gesucht haben, sich bei ihren Maklern, Anwälten oder Prozessfinanzierungsgesellschaften zu melden.

Der einzige Fehler ist jetzt, nichts zu tun.

Die Prozessfinanzierungsgesellschaft und ihre Anwälte erhöhen jetzt den Druck auf die Versicherungen, um diese zur Rechenschaft zu ziehen:

• Es gibt keine Sammelklagen, sondern es muss einzeln geklagt werden.
• Vergleiche sind nur mehr erreichbar, wenn geklagt wird – Klageentwürfe reichen nicht mehr!
• Je mehr Klagen eingehen, desto höher ist der Druck auf die Versicherungen.
• Darum bringen die Anwälte der Gesellschaft pro Tag mindestens 15 Klagen gegen Versicherungen ein.
Und hier trennt sich die Spreu vom Weizen unter den Prozessfinanzierern:

In dieser zugespitzten Situation braucht es Know-how, Erfahrung und vor allem Ressourcen – sowohl zeitlich, personell als auch monetär –, um sämtliche Prozesse vorzufinanzieren und die Versicherungen damit aus der Reserve zu locken.

Kündigen Sie JETZT Ihre Lebensversicherungen, bevor es zu spät ist. Die Anwälte der Prozessfinanzierungsgesellschaft prüfen und beurteilen Ihre Versicherungsunterlagen kostenlos!

Kündigen Sie JETZT Ihre Lebensversicherung, bevor es zu spät ist!

Die Anwälte raten dazu, dass Sie jetzt etwas unternehmen sollten. Je früher geklagt wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit der Verjährung, die von den Versicherungen und der Politik immer wieder ins Spiel gebracht wird. Holen Sie mit dieser professionellen Unterstützung den maximalen Ertrag aus ihrer Lebensversicherung.

Praxistipp der Rechtsanwälte:

Reichen Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung Ihre Unterlagen einfach zur kostenfreien Prüfung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte ein.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

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Telefax: 06071-9816829
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