openPR Recherche & Suche
Presseinformation

IT-Recht: Besserer Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage

21.09.200608:06 UhrIT, New Media & Software
Bild: IT-Recht: Besserer Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage
Martin J. Warm, Rechtsanwalt // Fachanwalt für Steuerrecht // Fachanwalt für Arbeitsrecht / Mittelstandsanwalt in Paderborn
Martin J. Warm, Rechtsanwalt // Fachanwalt für Steuerrecht // Fachanwalt für Arbeitsrecht / Mittelstandsanwalt in Paderborn

(openPR) Das Bundeskabinett hat am 20.09.2006 den Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen. Der Entwurf schließt Regelungslücken vor allem im Bereich des „Hacking“, d.h. dem „Knacken“ von Computersicherheitssystemen, und der Computersabotage. „Deutschland verfügt bereits über ein weitreichendes Computerstrafrecht. Mit den Straftatbeständen des Computerbetrugs, der Fälschung beweiserheblicher Daten und der Datenveränderung existieren Vorschriften, die dem internationalen Standard vollständig entsprechen. Die rasante Entwicklung der Informationstechnologie führt jedoch immer wieder zu neuen kriminellen Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten. Straftäter greifen moderne Informationssysteme mit Computerviren, Würmern und Denial-of-Service-Attacken an und verursachen weltweit erhebliche Schäden. Letzte Lücken im deutschen Strafrecht schließt der heutige Gesetzentwurf“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Auch das so genannte "Phishing" ist bereits nach geltendem Recht strafbar. Darunter versteht man das Ausspionieren persönlicher Daten im Internet. Dabei wird per E-Mail versucht, den Empfänger irre zu führen und zur Herausgabe von Zugangsdaten und Passwörtern für das Online-Banking zu bewegen. Gibt der Empfänger die geforderten Daten auf der vermeintlichen Internetseite oder per E-Mail an, werden diese direkt an den „Phisher“ weitergeleitet, der mit den so erlangten Daten vermögensschädigende Transaktionen durchführt. Hier kommen die Straftatbestände des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB), des Betrugs/Computerbetrugs (§ 263/§ 263a StGB), der Fälschung beweiserheblicher Daten(§ 269 StGB) und der unbefugten Datenerhebung und -verarbeitung (§§ 44, 43 BDSG) in Betracht. Der heutige Regierungsentwurf setzt den EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme sowie das Europarat-Übereinkommen über Computerkriminalität in nationales Recht um: Künftig soll bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden (§ 202a StGB). Ein Verschaffen von Daten wird nicht mehr erforderlich sein. Damit wird klargestellt, dass „Hacking“ strafbar ist. Computersabotage ist bisher nur bei Angriffen gegen Betriebe, Unternehmen und Behörden strafbar (§ 303b StGB). Künftig sollen auch private Datenverarbeitungen geschützt werden. Ferner werden Störungen durch unbefugtes Eingeben und Übermitteln von Computerdaten unter Strafe gestellt, um „DoS-Attacken“ erfassen zu können, bei denen die Dienste eines Servers durch eine Vielzahl von Anfragen so belastet werden, dass dessen Kapazitäten nicht ausreichen und der Zugang für berechtigte Kontaktaufnahmen mit dem Server blockiert oder erschwert wird. Besonders schwere Fälle der Computersabotage können künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Das Sichverschaffen von Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage soll unter Strafe gestellt werden (§ 202b StGB neu). Besonders gefährliche Vorbereitungshandlungen zu Computerstraftaten werden künftig strafbar sein. Sanktioniert wird insbesondere das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von „Hacker-Tools“, die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen (§ 202c StGB neu). (Quelle PM des BMJ)


Der Regierungsentwurf steht unter http://www.bmj.bund.de zum Abruf bereit.

Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsanwalt (http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de)

rechtsanwalts-TEAM.de
Warm & Kanzlsperger
in Bürogemeinschaft

Rechtsanwalt
Martin J. Warm

Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihr rechtsanwalts-PARTNER mit Schwerpunkten
Gesellschaftsrecht . Unternehmensrecht.
Arbeitsrecht . Vertragsrecht . Wirtschaftsrecht

Vattmannstraße 5
33100 Paderborn
Telefon: 0 52 51 / 52 48 - 0
Telefax: 0 52 51 / 52 48 - 48
mailto:E-Mail
Internet:http://www.rechtsanwalts-TEAM.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 100902
 163

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „IT-Recht: Besserer Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt / Fachanwalt in Paderborn

Bild: Arbeitsrecht: Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung - ProbezeitkündigungBild: Arbeitsrecht: Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung - Probezeitkündigung
Arbeitsrecht: Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung - Probezeitkündigung
Das für Kündigungen nach § 623 BGB bestehende Schriftformerfordernis ist nur gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben vom Kündigenden eigenhändig unterzeichnet ist. Die bloße Paraphierung mit einem Namenskürzel genügt nicht. Nach dem äußeren Erscheinungsbild muss erkennbar sein, dass der Unterzeichner seinen vollen Namen und nicht nur eine Abkürzung hat niederschreiben wollen. Insoweit ist ein großzügiger Maßstab anzulegen. Auf die Lesbarkeit des Namenszuges kommt es nicht an. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sec…
Bild: Gesellschaftsrecht / GmbH & Co KG: Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbHBild: Gesellschaftsrecht / GmbH & Co KG: Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH
Gesellschaftsrecht / GmbH & Co KG: Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH
Ende des vergangenen Jahres hat der BGH eine für viele GmbH & Co KGs beachtenswerte Entscheidung getroffen. Danach vertritt der Senat die Rechtsauffassung, dass die allgemeinen Kapitalaufbringungsregeln des GmbH-Rechts (§ 19 GmbHG) auch bei der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG gelten, ohne dass unter dem Gesichtspunkt einer "wirtschaftlichen Einheit" der beiden Gesellschaften ein "Sonderrecht" für die Kapitalaufbringung bei der Komplementär-GmbH anzuerkennen wäre. Danach ist die Einlageforderung der (Komplementär-)GmbH nicht erfüllt, wen…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Datenklau nimmt weiter zuBild: Datenklau nimmt weiter zu
Datenklau nimmt weiter zu
Datenklau und Spionage sind laut einer Studie der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft (ASW) die größten Bedrohungen für die deutsche Wirtschaft. Noch zu wenige Unternehmen verfügen über geeignete Sicherungsmaßnahmen, so die Experten. Die Ergebnisse einer Befragung von Sicherheitsexperten bestätigen eine weitere Verschärfung der Sicherheitslage: …
Deny All lädt zum Webinar ein: “Sichern Sie ihre kritischen Applikationen”
Deny All lädt zum Webinar ein: “Sichern Sie ihre kritischen Applikationen”
… oftmals keine Probleme. Doch gerade das Beispiel Sony hat kürzlich dies altbekannte Problem in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gestellt. So zeigt der Datenklau deutlich, dass traditionelle Security-Maßnahmen nicht immer ausreichen und vor allem, dass die Entscheider-Ebene nicht weiter die Augen verschließen darf. Die Sicherung kritischer Applikationen …
Bild: Herausforderung Digitalisierung: Toshiba reagiertBild: Herausforderung Digitalisierung: Toshiba reagiert
Herausforderung Digitalisierung: Toshiba reagiert
… bedeutet, dass die Notebooks der Mitarbeiter im abgeschalteten Zustand keinerlei Spuren der verarbeiteten Daten mehr enthalten – so wird potentiellem Datenklau der Riegel vorgeschoben. Alle anderen hier erwähnten Marken sind das Eigentum der jeweiligen Besitzer. Änderungen von Produktspezifikationen und Konfigurationen sowie Verfügbarkeit vorbehalten. …
Mehr Datensicherheit: Bonner EDV-Service kooperiert mit Münchner Universitätsprofessor
Mehr Datensicherheit: Bonner EDV-Service kooperiert mit Münchner Universitätsprofessor
tembetreuung auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. "Noch immer sind vertrauliche Kundendaten in vielen Firmen nicht sicher vor Zugriffen von Hackern", so Beuslein. Dabei lauere die Gefahr nicht nur im Internet. "Auch in firmeninternen Netzwerken lassen sich immer wieder Missbrauch und Datenklau durch Mitarbeiter feststellen."
Bild: Neuer Vertriebspartner in HamburgBild: Neuer Vertriebspartner in Hamburg
Neuer Vertriebspartner in Hamburg
… ab sofort den Vertrieb der Software, mit der professionelle Anwender sensible Dokumente unternehmensweit verschlüsseln können. So bietet das Programm zuverlässigen Schutz vor Datenklau, neudeutsch „Data Leakage Prevention“ genannt. „Es freut uns sehr, einen weiteren engagierten Partner für den Vertrieb unseres Premium-Produktes gefunden zu haben“, erklärt …
Der wirksame Schutz von Premium-Daten ist für Banken oft ein Fremdwort
Der wirksame Schutz von Premium-Daten ist für Banken oft ein Fremdwort
… Verlust von 25 Millionen Kontendaten bei der britischen Steuerbehörde Ende 2007.“ Verschlüsselung von Daten ist eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, den nächsten Datenklau zu verhindern. Nicht umsonst ist die Verschlüsselungslösung fideAS® file enterprise von apsec beim Innovationspreis 2007 der Initiative Mittelstand in der Kategorie IT-Sicherheit …
“Sichern Sie ihre kritischen Applikationen” – ein Video-Webinar zum Verringern der Security Risiken
“Sichern Sie ihre kritischen Applikationen” – ein Video-Webinar zum Verringern der Security Risiken
… vor solchen Angriffen zu schützen, hat Deny All ein sechzigminütiges Webinar online gestellt, das beschreibt, was zum Schutz kritischer Applikationen gegen Serviceattacken, Einbrüche und Datenklau getan werden kann. Das Webinar trägt den Titel “Think your critical apps are secure? Think again.”, wird präsentiert durch Renaud Bidou (CTO, bekannter Sicherheitsexperte …
Bild: Sicher im InternetBild: Sicher im Internet
Sicher im Internet
… Volker Kreis, Gründer und Agenturinhaber von dialogfenster. „Das muss nicht sein, denn es gibt vollkommen ausreichende Mittel, um sich vor bösartigen Programmen und Hackern zu schützen.“ Folgende Termine werden angeboten: Für Firmenkunden: Mittwoch, 16. März 2005, 10.00 Uhr Für Privatkunden: Donnerstag, 17. März 2005, 19.00 Uhr Zu den angegebenen Terminen …
Bild: IT-Sicherheit ist für Unternehmen PflichtBild: IT-Sicherheit ist für Unternehmen Pflicht
IT-Sicherheit ist für Unternehmen Pflicht
Neues berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot der Universität Hamburg Sicherheitslücken, Ausspähen, Datenklau: Sicherheit ist eines der dominierenden Themen im Bereich der modernen Informationstechnologie. Daher sind Unternehmen und Organisationen gut beraten, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der IT-Systeme zu ergreifen. …
Bild: Illegale Streaming-Webseiten und die strafrechtlichten Konsequenzen für die BetreiberBild: Illegale Streaming-Webseiten und die strafrechtlichten Konsequenzen für die Betreiber
Illegale Streaming-Webseiten und die strafrechtlichten Konsequenzen für die Betreiber
… bei gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in 2284 Fällen gemäß § 106 UrhG verurteilt. Im konkreten Fall wurde darüber hinaus der Tatbestand der Computersabotage nach § 303b StGB relevant. In diesem Zusammenhang war lange strittig, ob § 303b StGB nur rechtmäßige oder auch unrechtmäßige Daten schützt. Denn der Angeklagte …
Sie lesen gerade: IT-Recht: Besserer Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage