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6000 Euro Geldstrafe für grausame Tierquälerei

19.06.201811:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Im Oktober vergangenen Jahres fanden Mitarbeiter des Veterinäramtes Uelzen in einem Stall der Gemeinde Wrestedt 10 tote Rinder. 3 weitere Tiere waren so geschwächt, dass sie umgehend eingeschläfert werden mussten.
Die verendeten Kühe entdeckten die Mitarbeiter bei einer Nachkontrolle des Hofes in abgeschlossenen Abteilungen, noch angebunden. Ursache für den Tod der Tiere waren Nahrungs- und Flüssigkeitsmangel.


Bereits im März 2017 hatte die Behörde nach einer Anzeige gegen den Landwirt Auflagen erhoben, unter anderem das regelmäßige Ausmisten und das Zuführen von Wasser.
Eine erste Nachkontrolle hatte keine neuerlichen Mängel ergeben.
Das erneute Aufsuchen des Amtstierarztes und die Durchsuchung des Stalls unter Polizeischutz brachte einen schrecklichen Fall von Verwahrlosung ans Tageslicht.

Nun hat das Amtsgericht Uelzen den noch nicht rechtskräftigen Strafbefehl gegen den Landwirt verhängt.
100 Tagessätze a 60 Euro wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Der Beschuldigte hat bereits Einspruch eingelegt.

Carsten Siebold, Landesvorsitzender der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / Tierschutzpartei Niedersachsen beklagt die geringen Strafen bei so gravierenden Fällen von Tierquälerei:
„Die vorsätzliche und langanhaltende Tierquälerei kann mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden. Statt jedoch ein Zeichen zu setzen, wurde hier wieder nur eine Geldstrafe Tierhalter verhängt. Nur 461,50 Euro war in diesem Fall ein Rinderleben wert. Verhungert und verdurstet - das Martyrium dieser Tiere mag man sich nicht vorstellen.“
Geldstrafen täten den Beklagten sicherlich temporär weh, eine wirklich abschreckende Wirkung bleibe so jedoch aus, so Siebold.

„Das Gesetz stellt die Möglichkeit zur Verfügung, Tierquäler mit empfindlichen Strafen zu belegen, leider scheuen die Gerichte immer wieder, dass Höchstmaß auszuschöpfen.
Besonders in der kommerziellen Tierhaltung ist das Strafmaß bei schlimmsten Verstößen meist lächerlich gering, da Tiere schon lang zur reinen Ware degradiert wurden.“

Das Veterinäramt habe nach Ansicht des Landesvorsitzenden in diesem Fall vorbildlich gehandelt, Strafanzeige gegen die Tierhalter erstattet und ein Tierhalteverbot ausgesprochen, das Urteil des Amtsgerichtes hingegen sei einmal mehr plakativ für eine Gesellschaft, in der Ausbeutung zur Normalität geworden sei.
Die Tierschutzpartei Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, die Gerichte zu sensibilisieren und härtere Strafen für Tierquäler zu fordern. Auch vermehrte Kontrollen der landwirtschaftlichen Nutztierbetriebe seien notwendig, um Zustände wie auf dem Wrestedter Hof frühzeitig aufzudecken und unnötiges Leid verhindern zu können.

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