(openPR) Was macht ein Geheimdienst oder ein Arbeitgeber, der mitlesen möchte, was eine Zielperson an E-Mails versendet oder verfasst? Er installiert eine Überwachungs-Software, einen so genannten Key-Logger. Der lässt sich auch von Verschlüsselungsprogrammen nicht irritieren - protokolliert wird alles, was der User über die Tastatur eingibt.
Key-Logger sind der Alptraum jedes Datenschützers. Sie protokollieren jede Tastatureingabe, die der Anwender vornimmt und zeichnen auf, welches Programm dabei benutzt worden ist. Key-Logger gibt es seit langem als eigenständige Softwareprogramme und als Bestandteil von Remote-Control und Trojaner-Programmen.
Der Key-Logger sammelt die Tastatureingaben in einer Datei, die später über E-Mail an den Überwacher gesendet werden kann. Dabei arbeitet das Programm völlig unauffällig, ohne vom Benutzer bemerkt zu werden. Zwar werden die meisten dieser Spionage-Tools von Antiviren-Programmen erkannt und gemeldet. Allerdings erlauben es viele Key-Logger, Ausnahmen im Antivirus Programm zu nutzen, um nicht erkannt zu werden. Auf der Seite von Wolfeye Keylogger findet man sogar eine Anleitung dafür: https://www.windows-keylogger.com/blog/wolfeye-keylogger-installation-und-einsatz-trotz-antivirus-software.html
In Deutschland sind dem Einsatz solcher Schnüffel-Software relativ enge Grenzen gesetzt. Persönlichkeitsschutzrechte und Datenschutzbestimmungen laufen dem entgegen. In Unternehmen ist eine "Überwachung" zum Beispiel des Surfverhaltens eines Mitarbeiters grundsätzlich zustimmungspflichtig und muss mit dem Betriebsrat ausgehandelt werden: "Heimlich" dürfte da gar nichts laufen.
Was in keiner Weise ausschließt, dass es nicht doch passiert. Zwar ließen sich über Schnüffel-Programme gewonnene Informationen nicht gegen einen Arbeitnehmer nutzen - doch im Zweifelsfall ist da, wo ein Anlass gefunden wird, auch ein Weg.












