(openPR) Die Stadt Hamburg bietet Arbeitssuchenden mit dem Bildungsgutschien die Möglichkeit, ihre Weiterbildung finanziell zu fördern und einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.
Seit 2016 ist das Berufsförderungswerk Hamburg AZAV-zertifiziert. Damit können nun auch Bildungsgutscheine für Weiterbildungsangebote beim BFW eingelöst werden.
Um einen Bildungsgutschein beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Antragssteller befindet sich derzeit in der Arbeitslosigkeit oder ist in naher Zukunft davon bedroht. Außerdem besteht mit dem Bildungsgutschein die Chance, einen Berufsabschluss nachzuholen.
Generell gilt, dass nur jene für eine Umschulung mit Bildungsgutschein in Frage kommen, bei denen die berufliche Rehabilitation nur mit einer Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Den Antrag für die finanzielle Förderung stellt man schriftlich in einem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.
Bei Bewilligung des Antrags für einen Bildungsgutschein werden die Kosten für die Umschulung sowie auch eventuell anfallende Fahrtkosten übernommen. Während der Weiterbildung besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen.
Zu beachten ist, dass der Bildungsgutschein nach der Bewilligung innerhalb von drei Monaten bei einer zertifizierten Einrichtung eingelöst werden. Andernfalls entfällt der Anspruch auf eine finanzielle Förderung während der Weiterbildung.
Informieren Sie sich unter https://www.bfw-hamburg.de/ über die AZAV- zertifizierten Weiterbildungsangebote beim Berufsförderungswerk Hamburg.







