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Irreführende Pressemitteilung der VIP-Gruppe

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(openPR) In einer Pressemitteilung vom 15.09.2006 suggerieren die VIP-Verantwortlichen, dass die Staatsanwaltschaft ihre bisherigen Vorwürfe aufgegeben habe.

Der Kern der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ist aber nach wie vor, dass die Gelder der Anleger von dem Produktionsdienstleister über den Lizenznehmer an die schuldübernehmende Bank weitergeleitet wurden. Dies ist entgegen der VIP-Pressemitteilung nicht neu.



Der Umstand, dass die Zahlungen von dem Vertriebsnehmer zum Lizenznehmer als Darlehen deklariert wurde, ist nach Ansicht der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte KTAG Rechtsanwälte eine absolut irrelevante Nebensächlichkeit.

Wenn die VIP Verantwortlichen hieraus gar folgern, dass die Gelder der Fonds "offenbar" prospektgemäß in die Herstellung der Filme geflossen sein sollen, ist dies schlicht falsch. Dann hätte die Staatsanwaltschaft in der Tat den Vorwurf der Steuerhinterziehung und des Betruges fallen lassen müssen. Dies behauptet aber nicht einmal die VIP-Gruppe selbst.

Rechtsanwalt Kälberer: "Diese Pressemitteilung ist ein typisches Beispiel für die irreführende Informationspolitik der VIP-Gruppe. Je länger die Untersuchungshaft andauert, um so schwerwiegender müssen die Vorwürfe sein um diese zu rechtfertigen. Der Umstand, dass die Haft wiederum verlängert wurde, beweist gerade die Schwere der Vorwürfe. Dass die Ermittlung länger andauern, kann leicht durch den Umfang des auszuwertenden Materials erklärt werden.

Praxis bei VIP ist, dass die eigene Pressemitteilung den Anlegern als angeblich neutraler Artikel ohne Hinweis auf die eigene Urheberschaft übersandt wird, wenn sie von einem Internetportal oder ähnlichem übernommen wird. Dies ist nach unserer Auffassung der maßgebliche Zweck dieser Pressemitteilung."

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ anschließen.

Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

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